Dadurch werden umgehend wieder ausreichend hohe Brennraumtempera-
turen erreicht, um eine vollständige und umweltfreundliche Verbrennung
zu ermöglichen. Je nach Holzart, Holzmenge, Restglut und Schornsteinzug
dauert diese Wiederanheizphase etwa 5 Minuten, bis die Verbrennungsluft,
ähnlich wie unter Punkt 7 beschrieben, gedrosselt werden kann.
Wenn nicht weiter nachgelegt werden soll, kann
der Stellhebel geschlossen werden, sobald nur
noch wenig Restglut vorhanden ist.
Abbrand Ende
5. TECHNISCHE INFORMATIONEN
5.1 HEIZEN IN DER ÜBERGANGSZEIT
Grundvoraussetzung für die Funktion einer Kaminanlage ist der entspre-
chende Schornsteinzug (Förderdruck). Dieser ist von den Außentempera-
turen und damit von den Jahreszeiten abhängig. In den Übergangszeiten von
Winter zum Frühling und Sommer zu Herbst kann es bei höheren Außentem-
peraturen deshalb zu mangelndem Zug kommen, der sich durch schlechten
Anbrand oder stärkere Rauchentwicklung bemerkbar macht.
Was können Sie tun?
• Aschetopf und Ascherost vor Anfeuern entleeren. Ascherost mitgepräg-
tem Spartherm-Logo nach unten einlegen.
• Wenn der Schornsteinzug geringer ist, sollte ein größeres „Lockfeuer"
entfacht werden mit kleinen leicht zu entzündenden Hölzern, um schnel-
ler Temperatur zu erlangen und damit einen stabilen Zug im Kamin
aufzubauen.
• Stellhebel der Luftzufuhr nach Bedarf auch nach dem Anbrand auf der
rechten Seite (maximale Luftmenge) stehen lassen. Wichtig ist es, dem
Feuer so viel Verbrennungsluft zu geben, dass sich der Schornsteinzug
stabilisiert, aber nicht mehr als notwendig, um nicht zu viel Holz zu
schnell zu verbrennen.
• In der Endphase des Abbrandes Stellhebel nicht ganz nach links stellen.
Gefahr, dass der Kaminzug zusammenbricht und es zu einem Schwel-
brand in der Brennzelle kommt.
• Zur Vermeidung von Widerständen im Glutbett sollte die Asche öfter
vorsichtig abgeschürt werden, damit sich das Ascherost nicht zusetzt
und die Zuluft ungehindert strömen kann.
5.2 VERBRENNUNGSLUFT - UMLUFT - FRISCHLUFT
• Die Vorkehrungen zur Verbrennungsluftversorgung dürfen nicht verän-
dert werden und müssen geöffnet sein.
• Damit ein Hitzestau im Gerät verhindert wird müssen die vorhandenen
Luftaustrittsgitter oder Öffnungen frei und beim Feuern geöffnet sein.
• Im Strahlungsbereich des offenen Kamins dürfen bis zu einem Abstand
von 80 cm, gemessen ab Vorderkante Feuerraumöffnung, keine Gegen-
stände aus brennbaren Materialien aufgestellt werden.
• Gegenstände aus brennbaren Materialien dürfen auf freien Oberflächen
der Feuerstätte nicht abgestellt werden.
• Keine Unterdruck erzeugenden Geräte in der gleichen Etage/im gleichen
Raumluftverband verwenden (z.B. Dunstabzugshaube in der Küche). Hier
besteht die Gefahr des Rauchaustritts in den Wohnraum.
• Außerhalb des Strahlungsbereiches dürfen an der Kaminverkleidung
im Abstand von 5 cm keine brennbaren Gegenstände oder Materialien
abgestellt oder verbaut werden, wenn die Oberflächentemperatur >
85 °C beträgt oder erreicht werden kann.
• Beachten Sie, dass sich eine im Betrieb befindliche Kaminanlage sehr
stark aufheizt. An der Scheibe können Temperaturen von über 300 °C ent-
stehen. Benutzen Sie immer den mitgelieferten Hitzeschutzhandschuh.
• Feuerstätten dürfen in Deutschland nur gemäß der 1. BlmSchV betrieben
werden.
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