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Qualifikation Des Personals - TE Connectivity FFC BASE MACHINE MARK II Betriebsanleitung

Crimpmaschine
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FFC BASE MACHINE MARK II
TE P/N 4-528000-7
Der Betreiber muss die Anlage, durch selbst oder örtlich vorgegebene Vorschriften, in bestimm-
ten Abständen durch einen Sachkundigen auf Betriebssicherheit prüfen lassen. Die Ergebnisse
müssen in einem Prüfprotokoll festgehalten werden.
Der Betreiber ist dazu angehalten, die Betriebsanleitung um Betriebsanweisungen aufgrund gel-
tender örtlicher Bestimmungen zu ergänzen, wie z. B. für:
– Unfallverhütungsvorschriften
– Abfallgesetze
– Schutzausrüstung und Wartung
– Entsorgung
– Umweltschutz
– Anweisungen für das Verhalten im Notfall
– Erläuterung zum Umgang mit Gefahrstoffen
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass folgende Prüfungen durchgeführt werden:
– Prüfung der Maschine auf Betriebssicherheit
– Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen
– Alle Prüfungen gemäß Wartungsplan
Der Betreiber muss sicherstellen, dass an der Maschine ständig eine Betriebsanleitung griffbe-
reit ist.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Maschine gut zugänglich ist.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass Unbefugte keinen Zugang haben.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass das Personal die Betriebsanleitung vollständig liest, ver-
steht und beachtet.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass das Personal an der Maschine entsprechend seiner Auf-
gaben geschult ist.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle Sicherheitsregeln, Sicherheitsanweisungen und Si-
cherheitshinweise eingehalten werden.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln mit den ver-
antwortlichen Personen festgelegt sind.
Der Betreiber muss Zuständigkeiten der Tätigkeiten für das Betreiben der Maschine festlegen.
Bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten müssen die Befähigungen klar zugeordnet sein.
Der Betreiber muss das Personal zum Tragen von Schutzkleidung (z. B. Schutzhandschuhe)
verpflichten, soweit es die Gesundheit des Personals erfordert.
Der Betreiber ist verantwortlich für den Umgang mit den zu verarbeitenden Produkten.
Der Betreiber ist verantwortlich für den Einsatz von Zusatzausrüstung und externen Medienan-
schlüssen. Entsprechende Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden.
3.6

Qualifikation des Personals

Die Maschine darf nur von vollständig ausgebildetem und qualifiziertem Personal benutzt wer-
den.
Der Betreiber trägt die Verantwortung, dass jede Person, die mit der Maschine arbeitet, anhand
der vorliegenden Betriebsanleitung genauestens instruiert worden ist.
BETRIEBSANLEITUNG
412-94349
Seite 13 - 76

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