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Für Aufstellort Außerhalb Deutschlands - MHG MEISTERlinie ecoGAS Pro Serie Anleitung Zur Montage, Inbetriebnahme Und Wartung

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Inhaltsverzeichnis

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Gewährleistung
- Transportschäden oder Schäden vorliegen, die durch
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder
durch fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme des
Liefergegenstandes verursacht worden sind oder
- nicht zugelassene Betriebsmittel Brennstoffsorten oder
ungeeignete Brennereinstellungen verwendet wurden
oder
- Schäden vorliegen, die infolge fehlerhafter oder nach-
lässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung
des Liefergegenstandes, mangelhafter Bauarbeiten, un-
geeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äu-
ßerer Einflüsse entstanden sind.
Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt
sich bei der Prüfung des Liefergegenstandes durch MHG
heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garan-
tieanspruch aus einem der oben genannten Gründe nicht
besteht, ist MHG berechtigt, eine Service-Gebühr in Höhe
von 150,00 EUR zu erheben.
Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
9.1.2 Für Aufstellort außerhalb Deutschlands
Die MHG Heiztechnik GmbH („MHG") garantiert ihrem Ver-
tragspartner (nachstehend kurz „Kunde") nach Maßgabe
der folgenden Bestimmungen, dass das Gas-Brennwert-
heizgerät innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten ab
Auslieferung (Garantiefrist) frei von Material-, Konstrukti-
ons- oder Herstellungsfehlern sein wird.
Diejenigen Teile des Gas-Brennwertheizgerätes, die infol-
ge derartiger Fehler unbrauchbar oder in ihrer Ge-
brauchstauglichkeit erheblich beeinträchtigt worden sind,
wird MHG nach Rücksendung der defekten Teile nach
eigenem Ermessen auf eigene Kosten durch Reparatur
oder Lieferung neuer Teile beheben. Für die ersetzten oder
reparierten Teile gilt die Garantie in demselben Umfang
wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Garantieleis-
tungen der MHG bewirken weder eine Verlängerung der
Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in
Lauf. Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit
der Garantiefrist für das ganze Gerät.
Für die Dichtigkeit des Kupfer-Aluminium-Wärmetauschers
vom Gas-Brennwertheizgerät gilt eine verlängerte Garan-
tiefrist von 10 Jahren ab Auslieferung.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Teile, die besonderem
Verschleiß unterliegen.
Für die ersetzten oder reparierten Teile gilt die Garantie in
demselben Umfang wie für den ursprünglichen Lieferge-
genstand. Sonstige Ansprüche des Kunden gegen MHG,
insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
Jedoch werden die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte
des Kunden gegen MHG durch diese Garantie nicht be-
rührt.
124/132
ecoGAS Pro ... / ProX ...
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen, wenn
- der Liefergegenstand keine Schäden oder Verschleiß-
erscheinungen aufweist, die dadurch verursacht sind,
dass der Liefergegenstand abweichend von seinem be-
stimmungsgemäßem Verwendungszweck und/oder ab-
weichend von den Vorgaben der entsprechenden pro-
duktbegleitenden technischen Dokumentation gebraucht
worden ist und
- die Inbetriebnahme des Liefergegenstandes durch Per-
sonal der MHG oder des autorisierten Fachhandwerks
erfolgt ist und
- der Kunde die Vorgaben der entsprechenden produkt-
begleitenden technischen Dokumentation über die Be-
handlung und Wartung des Liefergegenstandes beach-
tet hat und die vorgeschriebenen Überprüfungen inner-
halb der hierfür vorgesehenen Intervalle ordnungsge-
mäß hat durchführen lassen und
- der Liefergegenstand keine Merkmale aufweist, die auf
Reparaturen oder sonstige Eingriffe von nicht autorisier-
ten Werkstätten schließen lassen und
- in den Liefergegenstand nur von MHG zugelassenes
Zubehör und nur von MHG zugelassene Ersatzteile ein-
gebaut wurden und
- MHG die Originalrechnung mit Kaufdatum vorgelegt
wird.
Keine Garantieansprüche des Käufers bestehen, wenn
- die entsprechende produktbegleitende technische Doku-
mentation sowie etwaige weitere Produktunterlagen
nicht beachtet wurden oder
- der Liefergegenstand nicht bestimmungsgemäß ver-
wendet wurde oder
- nicht ausgebildetes Personal eingesetzt wurde oder
- der Liefergegenstand unsachgemäß installiert oder in
Betrieb genommen oder unsachgemäß instandgesetzt
oder verändert wurde
- nicht zugelassene Ersatzteile verwendet wurden oder
- die Wartungsintervalle oder -vorgaben nicht eingehalten
wurden oder
- die Fabrikationsnummer oder sonstige Produktkennzif-
fern entfernt oder unkenntlich gemacht wurden oder
- Schäden vorliegen, die auf Korrosion durch Kriechstrom
oder Halogene in der Verbrennungsluft zurückzuführen
sind oder
- Transportschäden oder Schäden vorliegen, die durch
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder
durch fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme des
Liefergegenstandes verursacht worden sind oder
- nicht zugelassene Betriebsmittel Brennstoffsorten oder
ungeeignete Brennereinstellungen verwendet wurden
oder
- Schäden vorliegen, die infolge fehlerhafter oder nach-
lässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung
des Liefergegenstandes, mangelhafter Bauarbeiten, un-
geeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äu-
ßerer Einflüsse entstanden sind.

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