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Gewährleistung; Produktgarantie; Für Aufstellort Innerhalb Deutschlands - MHG MEISTERlinie ecoGAS Pro Serie Anleitung Zur Montage, Inbetriebnahme Und Wartung

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ecoGAS Pro ... / ProX ...
9
G ew ähr l e i s t ung
9.1

Produktgarantie

9.1.1 Für Aufstellort innerhalb Deutschlands
Die MHG Heiztechnik GmbH („MHG") garantiert ihrem Ver-
tragspartner (nachstehend kurz „Kunde") nach Maßgabe
der folgenden Bestimmungen, dass das Gas-Brennwert-
heizgerät innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten ab
Auslieferung (Garantiefrist) frei von Material-, Konstrukti-
ons- oder Herstellungsfehlern sein wird.
Diejenigen Teile des Gas-Brennwertheizgerätes, die infol-
ge derartiger Fehler unbrauchbar oder in ihrer Gebrauchs-
tauglichkeit erheblich beeinträchtigt worden sind, wird
MHG nach Rücksendung der defekten Teile nach eigenem
Ermessen auf eigene Kosten durch Reparatur oder Liefe-
rung neuer Teile beheben. Für die ersetzten oder reparier-
ten Teile gilt die Garantie in demselben Umfang wie für
den ursprünglichen Liefergegenstand. Garantieleistungen
der MHG bewirken weder eine Verlängerung der Garantie-
frist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die
Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Ga-
rantiefrist für das ganze Gerät.
Für die Dichtigkeit des Kupfer-Aluminium-Wärmetauschers
vom Gas-Brennwertheizgerät gilt eine Garantiefrist von
15 Jahren ab Auslieferung, wenn der Kunde den Lieferge-
genstand innerhalb von zwei Monaten nach Geräteinbe-
triebnahme bei MHG registriert und ein Wartungsvertrag
mit einem autorisierten Fachhandwerker oder dem MHG
Kundendienst spätestens ab Inbetriebnahmedatum vor-
liegt. Die Geräteregistrierung kann online auf
www.meisterlinie.de erfolgen. Die Beifügung einer Rech-
nungskopie ist erforderlich. Die Geräteregistrierung ist nur
dann möglich, wenn sich der Kunde mit der Speicherung
der von ihm anzugebenden Daten einverstanden erklärt.
Mit der Geräteregistrierung wird der MHG Heiztechnik ge-
stattet, den Kunden an die jährliche Wartung der Heizungs-
anlage zu erinnern, da nur mit der jährlichen Wartung eine
erweiterte Garantie gewährleistet werden kann. Kundenda-
ten werden von der MHG Heiztechnik vertraulich behandelt
und nicht an Dritte verkauft oder anderweitig vermarktet.
Die MHG Heiztechnik nutzt diese Daten nicht für Zwecke
der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung. Weitere
Informationen zum Datenschutz finden Sie unter
www.meisterlinie.de/kontakt/datenschutz/.
Während der ersten fünf Jahre ab Auslieferung übernimmt
MHG die Ersatzteilkosten des Wärmetauschers vom Gas-
Brennwertheizgerät in voller Höhe. Beginnend ab dem
sechsten Jahr nach Auslieferung verringert sich der von
MHG getragene Anteil an den entstehenden Ersatzteilkos-
ten des Wärmetauschers pro Jahr um 10%.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Teile, die besonderem
Verschleiß unterliegen.
Für die ersetzten oder reparierten Teile gilt die Garantie in
demselben Umfang wie für den ursprünglichen Lieferge-
genstand. Sonstige Ansprüche des Kunden gegen MHG,
insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
Jedoch werden die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte
des Kunden gegen MHG durch diese Garantie nicht be-
rührt.
Ansprüche aus dieser Garantie bestehen, wenn
- der Liefergegenstand keine Schäden oder Verschleiß-
erscheinungen aufweist, die dadurch verursacht sind,
dass der Liefergegenstand abweichend von seinem be-
stimmungsgemäßem Verwendungszweck und/oder ab-
weichend von den Vorgaben der entsprechenden pro-
duktbegleitenden technischen Dokumentation gebraucht
worden ist und
- die Inbetriebnahme des Liefergegenstandes durch Per-
sonal der MHG oder des autorisierten Fachhandwerks
erfolgt ist und
- der Kunde die Vorgaben der entsprechenden produkt-
begleitenden technischen Dokumentation über die Be-
handlung und Wartung des Liefergegenstandes beach-
tet hat und die vorgeschriebenen Überprüfungen inner-
halb der hierfür vorgesehenen Intervalle ordnungsge-
mäß hat durchführen lassen und
- der Liefergegenstand keine Merkmale aufweist, die auf
Reparaturen oder sonstige Eingriffe von nicht autorisier-
ten Werkstätten schließen lassen und
- in den Liefergegenstand nur von MHG zugelassenes
Zubehör und nur von MHG zugelassene Ersatzteile ein-
gebaut wurden und
- MHG die Originalrechnung mit Kaufdatum vorgelegt
wird.
Keine Garantieansprüche des Käufers bestehen, wenn
- die entsprechende produktbegleitende technische Doku-
mentation sowie etwaige weitere Produktunterlagen
nicht beachtet wurden oder
- der Liefergegenstand nicht bestimmungsgemäß ver-
wendet wurde oder
- nicht ausgebildetes Personal eingesetzt wurde oder
- der Liefergegenstand unsachgemäß installiert oder in
Betrieb genommen oder unsachgemäß instandgesetzt
oder verändert wurde
- nicht zugelassene Ersatzteile verwendet wurden oder
- die Wartungsintervalle oder -vorgaben nicht eingehalten
wurden oder
- die Fabrikationsnummer oder sonstige Produktkennzif-
fern entfernt oder unkenntlich gemacht wurden oder
- Schäden vorliegen, die auf Korrosion durch Kriechstrom
oder Halogene in der Verbrennungsluft zurückzuführen
sind oder
Gewährleistung
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