Bei Bereifung mit Profil: Sobald am Pro-
dukt oder dem adaptierten Rollstuhl an einer
Stelle der Reifenlaufflächen die Profiltiefe klei-
ner als 1 mm ist, muss die Bereifung gewech-
selt werden, da eine erhöhte Unfallgefahr be-
steht.
Bei Bereifung ohne Profil: Sobald am Pro-
dukt oder dem adaptierten Rollstuhl an einer
Stelle der Reifenlaufflächen die Karkasse oder
der Pannenschutz sichtbar wird, muss die
Bereifung gewechselt werden, da eine erhöhte
Unfallgefahr besteht.
Bei der Wartung der Bremsen und des
Antriebssystems sind unbedingt die im Liefer-
umfang enthaltenen Bedienungsanleitungen
der Hersteller zu beachten.
Bei Ersatzteilbedarf sind ausschließlich
Originalteile des Herstellers zu verwenden.
Reparaturen und Umbauten am Produkt
dürfen nur von Ihrem Reha-Fachhandel oder
der Firma PRO ACTIV durchgeführt werden.
Anzugsdrehmomente und Sicherungsangaben
von Befestigungselementen sind entsprechend
der Tabelle in Kapitel 31 zu beachten.
26.2 Wartungspläne
Es gibt einige Wartungsarbeiten bzw. Über-
prüfungen, die der Nutzer selbst in regelmä-
ßigen Abständen (circa alle 4 Wochen, je nach
Gebrauchshäufigkeit) durchführen sollte:
Bereifung auf Schäden, Fremdkörper und
Rissbildungen überprüfen.
Zughüllen auf festen Sitz in der Zughalte-
rung überprüfen.
Züge und Leitungen auf Knickstellen und
Quetschungen überprüfen.
Bremsbeläge überprüfen.
Steckkontakte des Antriebssystems über-
prüfen und gegebenenfalls mit einer wei-
chen, trockenen Bürste reinigen und nach-
fetten (mit Pol-Fett).
31
Bedienungsanleitung wheel-e
Reifendruck überprüfen und ggf. korrigie-
ren (der Reifendruck sollte immer dem
Aufdruck auf den Reifendecken entspre-
chen).
Sollten Sie bei diesen Überprüfungen ein
Problem feststellen, wenden Sie sich sofort an
Ihren Reha-Fachhandel oder PRO ACTIV.
Service und Reparaturen am Produkt dürfen
nur von Ihrem Reha-Fachhandel oder der Fir-
ma PRO ACTIV durchgeführt werden.
Zusätzlich zu diesen Wartungsarbeiten/ Über-
prüfungen des Nutzers schreibt die Firma PRO
ACTIV für den sicheren Betrieb des Produkts
sowie zur Risikominimierung für den Nutzer
und Dritte Wartungsmaßnahmen durch den
Reha-Fachhandel oder PRO ACTIV vor.
Die Erstinspektion erfolgt nach einer Laufleis-
tung von 200 Kilometern oder 5 Monaten nach
Auslieferung (je nach dem, was zuerst eintritt).
Den Wartungsplan können Sie den Inspekti-
onslisten in Kapitel 34 entnehmen.
Folgeinspektionen erfolgen immer nach weite-
ren 1.000 Kilometern Laufleistung oder 1 Jahr
nach der letzten Inspektion (je nach dem, was
zuerst eintritt). Den Wartungsplan können Sie
den Inspektionslisten in Kapitel 34 entnehmen.
Nach extremen Beanspruchungen, wie z.B.
während eines Urlaubs, in dem das Produkt
Sand, Salzwasser oder Schnee ausgesetzt
war, werden aus Sicherheitsgründen eine zu-
sätzliche Grundreinigung sowie eine Inspektion
bei Ihrem Reha-Fachhandel empfohlen.
Zur Erhaltung der Betriebserlaubnis und der
Gewährleistungsansprüche muss die Durch-
führung der Wartungsmaßnahmen nachgewie-
sen werden. Bei den Wartungsarbeiten festge-
stellte Mängel müssen vor einer weiteren Nut-
zung nachweislich behoben werden.
Auch wenn an Ihrem Produkt keine Ver-
schleißerscheinungen, Schäden oder Funkti-
onsstörungen erkennbar sind, müssen gemäß
Wartungsplan regelmäßige sicherheitstechni-
sche Kontrollen an Ihrem Produkt durchgeführt
werden.