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Sicherheit; Hinweise Für Das Betreiberunternehmen; Qualifikation Des Personals; Hinweise Für Das Installations-, Wartungs- Und Bedienpersonal - probst ASSK 300-5 Betriebsanleitung

Säulenschwenkkran
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Betriebsanleitung
S
CHWENKKRANE

1 Sicherheit

1.1 Hinweise für das
Betreiberunternehm
en
1.2 Qualifikation des
Personals
1.3 Hinweise für das
Installations-,
Wartungs- und
Bedienpersonal
BA 30.14.01.00027
Kapitel 1
Sicherheit
Der Schwenkkran ist nach dem Stand der Technik gebaut und betriebssicher.
Dennoch gehen davon Gefahren aus,
wenn er nicht von geschultem oder zumindest unterwiesenem Personal benutzt
wird,
wenn
er
nicht
(siehe 1.5).
Gefahren können unter diesen Umständen entstehen für:
Leib und Leben des Benutzers und Dritter,
das Kransystem und weitere Sachwerte des Anwenders.
Fachkraft
ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Kenntnisse und Erfahrungen
sowie seiner Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen
Arbeiten beurteilen, mögliche Gefahren erkennen und geeignete
Sicherheitsmaßnahmen treffen kann. Eine Fachkraft muss die einschlägigen
fachspezifischen Regeln einhalten.
Sachkundiger (nach BGV D6 §26)
ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende
Kenntnisse auf dem Gebiet der Krane hat und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein
anerkannten Regeln der Technik (BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen,
technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer
Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit
vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von Kranen beurteilen kann.
Der Schwenkkran darf nur von qualifiziertem Fachpersonal, Mechaniker und
Elektriker, installiert und gewartet werden. Arbeiten an der Elektrik dürfen nur von
Elektrofachkräften durchgeführt werden.
Alle mit dem Produkt verbundenen Tätigkeiten erfordern grundlegende
mechanische, pneumatische und elektrische Kenntnisse sowie Kenntnisse der
zugehörigen Fachbegriffe.
Jede Person, die im Betrieb des Anwenders mit der Aufstellung, Inbetriebnahme,
Bedienung, Wartung und Reparatur des Schwenkkrans beauftragt ist, muss die
Betriebsanleitung und besonders das Kapitel "Sicherheit" gelesen und verstanden
haben.
Der Betrieb des Anwenders muss durch innerbetriebliche Maßnahmen sicherstellen,
dass die jeweiligen Benutzer des Gerätes eingewiesen werden,
dass sie die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben,
und dass ihnen die Betriebsanleitung jederzeit zugänglich bleibt.
Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten des Schwenkkrans müssen
klar festgelegt und eingehalten werden. Es dürfen keine unklaren Kompetenzen
auftreten.
Status 08.2012/ Index 06
seiner
Bestimmung
gemäß
eingesetzt
Seite 6 / 47
wird

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