2.6 Dichtheitsprüfung der Armaturen
Zur Dichtheitsprüfung der Armaturen müssen
Absperrhahn und Magnetventile geschlossen sein.
Legende:
1 Gummischlauch mit T-Stück
2 Handpumpe
3 Meßgerät (U-Rohr oder Druckmeßgerät)
4 Schlauchklemme
5 Steckscheibe
1. Prüfphase: Kugelhahn bis 1. Ventilsitz
Die Prüfeinrichtung wird an Gasfilter und DMV-Eingang
angeschlossen. Bei der Druckprüfung muß der Meßan-
schluß zwischen V1 und V2 offen sein.
2. Prüfphase: Ventilzwischenraum und 2. Ventilsitz
Die Prüfeinrichtung wird am DMV-Zwischenraum ange-
schlossen. Meßstelle 3 geöffnet.
3. Prüfphase: Armaturenanschlußteile sowie Gasdrossel
Die Prüfeinrichtung wird am DMV-Ausgang angeschlos-
sen. Zur Druckprüfung muß die mitgelieferte Steckschei-
be zwischen Mischgehäuse und Gasdrossel eingebaut
werden.
Achtung!
Nach Druckprüfung der Armaturenanschlußteile muß
die Steckscheibe wieder ausgebaut werden.
Der Prüfdruck in den Armaturen soll mindestens 100-150
mbar betragen.
5 Minuten Wartezeit für Druckausgleich.
Die Armaturen sind dicht, wenn der Druckabfall nach der
Prüfzeit von 5 Minuten nicht mehr als 1 mbar beträgt.
Äußere undichte Stellen lassen sich durch Abpinseln mit
Seifenlauge oder durch Verwendung von Leck-Such-
Spray lokalisieren. Es darf keine Blasenbildung auftreten.
Ergebnis der Dichtheitsprüfung im Einsatzbericht beschei-
nigen.
Achtung!
Nach allen Servicearbeiten an gasführenden Armatu-
ren und Verbindungsteilen ist immer eine Dichtheits-
prüfung durchzuführen.
Funktionsprüfung ohne Gas
Verdrahtungsprüfung
Die Anlage ist nach dem Schaltbild auf richtige Verdrah-
tung aller Anlagenteile, insbesondere der Armaturen, zu
überprüfen.
Prüfung des Funktionsablaufes (ohne Gas)
Wenn die Feuerungsanlage gas- und elektroseitig über-
prüft ist, wird der Funktionsablauf kontrolliert.
Dazu muß der Kugelhahn geschlossen sein.
Mit der an der Meßstelle 1 am DMV angeschlossenen
Handpumpe wird Luft in die Armaturen gepumpt. Der
Druck muß wenigstens dem späteren Betriebsdruck ent-
sprechen.
Die Anlage wird dann eingeschaltet.
Funktionsbeschreibung siehe Beschreibung Steuergerät.
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1. Dichtheitsphase
Bei Störungen im Funktionsablauf siehe Beschrei-
bung Steuergerät und die weiteren Erläuterungen.
Entlüftung der Gasleitungen
Die Leitungen sind mit Gas so lange auszublasen, bis
die vorhandene Luft oder das inerte Gas aus der Lei-
tung verdrängt ist. Diese Arbeiten führt das GVU
durch. Sind Arbeiten an der Gasleitung durchgeführt
worden, z. B. Austausch von Leitungsteilen, Armaturen
oder Gaszähler, darf eine Neu-Inbetriebnahme des
Brenners erst dann erfolgen, wenn zuvor eine Entlüf-
tung des betreffenden Leitungsteiles durch das GVU
durchgeführt wurde.
Entlüftung der Brennerarmaturen
Vor dem Einschalten zur Erstinbetriebnahme müssen die
Armaturen entlüftet werden. An der Meßöffnung (1) des
Magnetventils wird ein bis ins Freie führender Schlauch
zur Abführung der Luft angeschlossen.
Der Kugelhahn wird geöffnet. Das Gas in den Armaturen
strömt über den Entlüftungsschlauch ins Freie. Bei kleinen
Mengen kann das Gas auch an der Austrittsstelle des
Schlauches über geeignete Brenner, z. B. Prüfbrenner
abgebrannt werden.
Bei Arbeiten an der Armaturengruppe mit Austausch von
Teilen muß vor der Wiederinbetriebnahme des Brenners
eine Dichtheitsprüfung und Entlüftung durchgeführt wer-
den.
Überprüfung des Wärmeerzeugers
Vor der Erstinbetriebnahme sind zu prüfen:
– Ausreichende Wasserfüllung
– Richtige Arbeitsweise der Ventilatoren bei Lufterhitzern
– Offene Abgaswege und bewegliche Explosionsklappen
– Richtige Anordnung der Ausmauerung, soweit vorhan-
den
– Ist eine Meßstelle für Abgasmessung vorhanden?
– Richtige Einstellung der Temperatur- oder Druckregler
und Begrenzungseinrichtungen.
– Ist der Gasanschlußdruck korrekt?
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2. Prüfphase
3. Prüfphase
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