1. Allgemeine Hinweise
Sicherheit
Sicherer Betrieb des Brenners setzt voraus, daß er
von qualifiziertem Personal sachgemäß unter Beach-
tung der Hinweise dieser Montage- und Betriebsanlei-
tung montiert und in Betrieb genommen wird.
Insbesondere sind die einschlägigen Errichtungs- und
Sicherheitsvorschriften (z.B. DIN-VDE, DIN-DVGW) zu
beachten.
Flammenüberwachungseinrichtungen, Begrenzungs-
einrichtungen, Stellglieder sowie andere Sicherheits-
einrichtungen dürfen nur vom Hersteller oder dessen
Beauftragten instandgesetzt werden.
Bei Nichtbeachtung können Tod, schwere Körperver-
letzungen oder erheblicher Sachschaden die Folge
sein.
Personalqualifikation
Qualifiziertes Personal im Sinne dieser Betriebsanlei-
tung sind Personen, die mit Aufstellung, Montage, Ein-
regulierung und Inbetriebnahme des Produktes ver-
traut sind und die zu Ihrer Tätigkeit benötigten Qualifi-
kationen besitzen, wie z.B.
– Ausbildung, Unterweisung bzw. Berechtigung,
Stromkreise und elektrische Geräte gemäß den
Normen der Sicherheitstechnik ein- und auszu-
schalten, zu erden und zu kennzeichnen.
– Ausbildung, Unterweisung bzw. Berechtigung, Ein-
richtungs-, Änderungs- und Unterhaltsarbeiten an
Gasanlagen in Gebäuden und Grundstücken auszu-
führen.
Bedienungsanweisung
Die Bedienungsanweisung, die jedem Brenner beiliegt,
muß im Heizraum an sichtbarer Stelle aufgehängt werden.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die DIN
4756 Punkt 6. Auf der Bedienungsanweisung ist unbe-
dingt die Anschrift der nächsten Kundendienststelle ein-
zutragen.
Einweisung
Auftretende Störungen werden oft durch Bedienungsfeh-
ler verursacht. Das Bedienungspersonal ist ausführlich
über die Brennerfunktion zu unterrichten. Bei öfters auf-
tretenden Störungen ist unbedingt der Kundendienst an-
zufordern.
Elektrisches Schaltbild
Zum Lieferumfang jedes Brenners gehört ein ausführlicher
Schalt- und Anschlußplan.
Wartung und Kundendienst
Die Gesamtanlage soll nach DIN 4756 einmal im Jahr
durch einen Beauftragten der Lieferfirma oder einen
Sach-kundigen auf Funktion und Dichtheit überprüft wer-
den. Die Verbrennungswerte sind nach jeder Wartung
sowie nach jeder Störung zu prüfen.
Werden bei Wartungs- und Kontrollarbeiten Dichtungs-
verschraubungen geöffnet, sind bei der Wiedermontage
die Dichtflächen gründlich zu säubern und auf einwand-
freie Verbindungen zu achten.
Umgebungsbedingungen
Material, Bauweise und Schutzart der Brenner und Gas-
armaturen sind serienmäßig für den Betrieb in geschlos-
senen Räumen vorgesehen.
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Allgemeines bei Gasbetrieb
Bei der Installation einer Gasfeuerungsanlage sind Vor-
schriften und Richtlinien zu beachten (z.B. DVGW-TRGI
1986, TRF 1988, DIN 4756).
Das für die Errichtung und die Änderung von Gasanlagen
verantwortliche Vertrags-Installationsunternehmen (VIU)
hat vor Beginn seiner Arbeit dem Gasversorgungsunter-
nehmen (GVU) über Art und Umfang der geplanten An-
lage und der vorgesehenen Baumaßnahme Mitteilung zu
machen. Das VIU hat sich beim GVU zu vergewissern,
daß die ausreichende Versorgung der Anlage mit Gas
sichergestellt ist.
Einrichtungs-, Änderungs- und Unterhaltungsarbeiten an
Gasanlagen in Gebäuden und Grundstücken dürfen
außer durch das GVU nur von Installationsunternehmen
ausgeführt werden, die einen Vertrag mit einem GVU ab-
geschlossen haben.
Gaseigenschaften
Lassen Sie sich vom Gasversorgungsunternehmen ange-
ben: Gasart - Heizwert in kWh/m
Abgases - Gasanschlußdruck.
Gasleitung
Die Leitungsanlagen müssen, entsprechend der vorgese-
henen Druckstufe, einer Vor- und Hauptprüfung, bzw. der
kombinierten Belastungsprobe und Dichtheitsprüfung un-
terzogen sein (siehe z.B. TRGI'86/96, Abschnitt 7). Eben-
so muß die zur Prüfung erforderliche Luft oder das inerte
Gas aus der Leitung verdrängt sein.
In der Regel ergibt die Ermittlung des Rohrleitungsdurch-
messers eine Nennweite, die mindestens eine Nennweite
größer ist, als die Nennweite der Brenner-Armaturen.
Gasarmaturen
Reihenfolge und Fließrichtung beachten. Zur Sicherstel-
lung störungsfreier Startbedingungen, ist der Abstand
zwischen Brenner und DMV-Ventil so gering wie möglich
zu halten.
Rohrgewinde-Verbindungen
Es dürfen nur Dichtungsmaterialien verwendet werden,
die DVGW-geprüft und zugelassen sind. Jeweilige Verar-
beitungshinweise beachten!
Dichtheitsprüfung
Verbindungsstellen mit schaumbildenden Mitteln oder
ähnlichen, die keine Korrosion verursachen, abpinseln
(siehe DVGW-TRGI 1986/96 Abschnitt 7).
Gasart
Der Brenner darf nur mit den auf dem Typenschild ange-
gebenen Gasarten betrieben werden. Bei einer Umstel-
lung auf eine andere Gasart ist ein Umbausatz und eine
neue Einregulierung erforderlich.
Installation
Die Armaturen müssen sicher, spannungsfrei und erschüt-
terungsfrei befestigt werden. Der Anschluß erfolgt stan-
dardmäßig von rechts.
Gaszähler
Der Aufstellungsort sowie die Größe und Art des Gas-
zählers werden vom GVU bestimmt. Es sind nur vom
DVGW anerkannte Gaszähler zu verwenden. Bei nicht
installiertem Gaszähler (z.B. bei Flüssiggas-Anlagen) ist
der Betreiber darauf hinzuweisen, daß der Brenner wegen
Fehlens einer grundlegenden Meßmöglichkeit unter Um-
ständen nicht optimal eingestellt werden kann.
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- max. CO
-Gehalt des
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