4.3.7
Mobile Applikationen
8012028/ZA20/2019-11-14 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Mindestabstand S
Der Mindestabstand S gemäß ISO 13855 und ISO 13857 hängt ab von:
•
Nachlaufzeit der Maschine oder Anlage. Die Nachlaufzeit ist aus der Maschinendo‐
kumentation ersichtlich oder muss durch Messung ermittelt werden.
•
Ansprechzeit des Sicherheits-Laserscanners
•
Greif- oder Annäherungsgeschwindigkeit
•
Auflösung des Sicherheits-Laserscanners
Den Mindestabstand S mit folgender Formel berechnen (siehe ISO 13855):
•
S = 2000 × (T
+ T
) + 8 × (d – 14) [mm]
M
S
Dabei ist
•
S = Mindestabstand [mm]
•
T
= Nachlaufzeit der Maschine oder Anlage
M
•
T
= Ansprechzeit des Sicherheits-Laserscanners
S
•
d = Auflösung des Sicherheits-Laserscanners [mm]
Die Greif- bzw. Annäherungsgeschwindigkeit ist in der Formel bereits enthalten.
•
Wenn das Ergebnis S ≤ 500 mm ist, den berechneten Wert als Mindestabstand
verwenden.
•
Wenn das Ergebnis S > 500 mm ist, können Sie über folgende Berechnung den
Mindestabstand evtl. reduzieren:
S = 1600 × (TM + TS) + 8 × (d – 14) [mm]
•
Wenn der neue Wert S > 500 mm ist, den neu berechneten Wert als Mindestab‐
stand verwenden.
•
Wenn der neue Wert S ≤ 500 mm ist, 500 mm als Mindestabstand verwenden.
Ansprechzeit T
des Sicherheits-Laserscanners
S
Die Ansprechzeit T
ist abhängig von:
S
•
Basisansprechzeit des Sicherheits-Laserscanners
•
Eingestellte Mehrfachauswertung
•
Übertragungsgeschwindigkeit an externe OSSDs über EFI
Verwandte Themen
•
„Ansprechzeiten", Seite 115
Wenn der Gefahr bringende Zustand von einem Fahrzeug (z. B. FTF oder Stapler) aus‐
geht, dann sichert der Sicherheits-Laserscanner den Gefahrbereich ab, der durch die
Bewegung des Fahrzeugs entsteht.
HINWEIS
•
Bei Fahrzeugabsicherung darf das Gerät nur an Fahrzeugen mit Elektromotor ver‐
wendet werden.
•
Durch die Eigenbewegung des Sicherheits-Laserscanners in einer mobilen Appli‐
kation reicht ein Auflösungsvermögen von 70 mm zum Erkennen von Personen
aus.
•
Bei den nachfolgenden Berechnungen wird nur die Fahrzeuggeschwindigkeit
berücksichtigt und nicht die Geschwindigkeit einer gehenden Person. Dem liegt
die Annahme zugrunde, dass die Person die Gefahr erkennt und stehen bleibt.
•
Wenn die Applikation der Kollisionsschutz von Fahrzeugen ist, dann müssen ggf.
andere Annahmen zugrunde gelegt werden.
PROJEKTIERUNG
B E T R I E B S A N L E I T U N G | S3000 Cold Store
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