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Zertifikate Und Zulassungen; Ce-Zeichen; Rohs; Eac-Konformität - Endress+Hauser Micropilot FMR10 Technische Information

Freistrahlendes radar
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Inhaltsverzeichnis

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CE-Zeichen

RoHS

EAC-Konformität

RCM-Tick Kennzeichnung

Zulassungen

Druckgeräte mit zulässigem
Druck ≤ 200 bar (2 900 psi)
Funkrichtlinie EN
302729-1/2
22

Zertifikate und Zulassungen

Verfügbarkeit der Zulassungen und Zertifikate sind tagesaktuell über den Produktkonfigurator
abrufbar.
Das Messsystem erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der anwendbaren EU-Richtlinien. Diese sind
zusammen mit den angewandten Normen in der entsprechenden EU-Konformitätserklärung aufge-
führt.
Endress+Hauser bestätigt die erfolgreiche Prüfung des Geräts mit der Anbringung des CE-Zeichens.
Das Messsystem entspricht den Stoffbeschränkungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwen-
dung bestimmter gefährlicher Stoffe 2011/65/EU (RoHS 2).
Das Messsystem erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der anwendbaren EAC-Richtlinien. Diese
sind zusammen mit den angewandten Normen in der entsprechenden EAC-Konformitätserklärung
aufgeführt.
Endress+Hauser bestätigt die erfolgreiche Prüfung des Geräts mit der Anbringung des EAC-Zeichens.
Das ausgelieferte Produkt oder Messsystem entspricht den ACMA (Australian Communications and
Media Authority) Regelungen für Netzwerkintegrität, Leistungsmerkmale sowie Gesundheits- und
Sicherheitsanforderungen. Insbesondere werden die Vorgaben der elektromagnetischen Verträglich-
keit eingehalten. Die Produkte sind mit der RCM-Tick Kennzeichnung auf dem Typenschild versehen.
• Ex-freier Bereich
• CSA C/US General Purpose
• Ex-freier Bereich + EAC-Kennzeichnung
Druckgeräte mit Flansch und Einschraubstück, die kein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen, fal-
len, unabhängig von der Höhe des maximal zulässigen Drucks, nicht unter die Druckgeräterichtlinie.
Begründung:
Die Definition für druckhaltende Ausrüstungsteile lautet nach Artikel 2, Absatz 5 der Richtlinie
2014/68/EU: Druckhaltende Ausrüstungsteile sind „Einrichtungen mit Betriebsfunktion, die ein
druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen".
Weist ein Druckgerät kein druckbeaufschlagtes Gehäuse auf (kein eigener identifizierbarer Druck-
raum), so liegt kein druckhaltendes Ausrüstungsteil im Sinne der Richtlinie vor.
Die Geräte entsprechen der LPR (Level Probing Radar)-Funkrichtlinie EN 302729-1/2 und sind für
uneingeschränkten Einsatz innerhalb und außerhalb geschlossener Behälter in den Ländern der EU
und der EFTA zugelassen. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Länder die Richtlinie schon
umgesetzt haben.
Derzeit haben folgende Länder die Richtlinie schon umgesetzt:
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Zypern.
Alle nicht aufgeführten Länder sind derzeit noch mit der Umsetzung beschäftigt.
Für den Betrieb der Geräte außerhalb von geschlossenen Behältern ist Folgendes zu beachten:
1.
Das Gerät muss entsprechend den in Kapitel "Installation" erwähnten Hinweisen montiert wer-
den.
2.
Die Installation muss durch geschultes Fachpersonal erfolgen.
3.
Die Antenne des Geräts muss an einem festen Ort und senkrecht nach unten installiert wer-
den.
Micropilot FMR10
A0029561
Endress+Hauser

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