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Zertifikate Und Zulassungen; Ce-Zeichen; Rohs; Rcm Kennzeichnung - Endress+Hauser Cerabar PMP23 Technische Information

Prozessdruckmessung
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Inhaltsverzeichnis

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Cerabar PMP23

CE-Zeichen

RoHS

RCM Kennzeichnung

EAC-Konformität

Zulassung

Sicherheitshinweise (XA)

Geeignet für Hygiene-
Anwendungen
Druckgeräterichtlinie
2014/68/EU (DGRL)
Endress+Hauser

Zertifikate und Zulassungen

Das Gerät erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der zutreffenden EG-Richtlinien. Endress+Hauser
bestätigt die erfolgreiche Prüfung des Gerätes mit der Anbringung des CE-Zeichens.
Das Messsystem entspricht den Stoffbeschränkungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwen-
dung bestimmter gefährlicher Stoffe 2011/65/EU (RoHS 2).
Das ausgelieferte Produkt oder Messsystem entspricht den ACMA (Australian Communications and
Media Authority) Regelungen für Netzwerkintegrität, Leistungsmerkmale sowie Gesundheits- und
Sicherheitsanforderungen. Insbesondere werden die Vorgaben der elektromagnetischen Verträglich-
keit eingehalten. Die Produkte sind mit der RCM Kennzeichnung auf dem Typenschild versehen.
Die Geräte PMP21 und PMP23 erfüllen die gesetzlichen Anforderungen der anwendbaren EAC-
Richtlinien. Diese sind zusammen mit den angewandten Normen in der entsprechenden EAC-Kon-
formitätserklärung aufgeführt.
Endress+Hauser bestätigt die erfolgreiche Prüfung des Geräts mit der Anbringung des EAC-Zeichens.
CSA C/US General Purpose
Abhängig von der Zulassung liegen dem Gerät bei Auslieferung Sicherheitshinweise (XA) bei. Diese
sind integraler Bestandteil der Betriebsanleitung.
Auf dem Typenschild ist angegeben, welche Sicherheitshinweise (XA) für das jeweilige Gerät
relevant sind.
Hinweise zu Installation und Zulassung siehe Dokumentation SD02503F "Hygiene-Zulassungen".
Informationen zu 3-A- und EHEDG-geprüften Adaptern siehe Dokumentation TI00426F "Einschwei-
ßadapter, Prozessadapter und Flansche".
Druckgeräte mit zulässigem Druck ≤ 200 bar (2 900 psi)
Druckgeräte (maximal zulässiger Druck PS ≤ 200 bar (2 900 psi)) können nach der Druckgerätericht-
linie 2014/68/EU als druckhaltende Ausrüstungsteile eingestuft werden. Wenn der maximal zuläs-
sige Druck ≤ 200 bar (2 900 psi) und das druckhaltende Volumen des Druckgerätes ≤ 0,1 l betragen,
so unterliegt das Druckgerät der Druckgeräterichtlinie (siehe Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU,
Art.4, Absatz 3). Die Druckgeräterichtlinie beschreibt lediglich, dass das Druckgerät entsprechend
der "guten Ingenieurspraxis in einem der Mitgliedsländer" entworfen und gefertigt werden muss.
Begründung:
• Druckgeräterichtlinie DGRL (PED) 2014/68/EU, Artikel 4, Absatz 3
• Pressure equipment directive 2014/68/EU, Commission´s Working Group "Pressure", Guideline
A-05 + A-06
Anmerkung:
Für Druckgeräte, die Teil einer Sicherheitseinrichtung zum Schutz einer Rohrleitung oder eines
Behälters gegen Überschreitung der zulässigen Grenzen sind (Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunk-
tion entsprechend Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Art. 2, Abs. 4), ist eine gesonderte Betrach-
tung vorzunehmen.
A0029561
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