Wartung, Pflege und Entsorgung
Entsorgung des Gerätes
6.2.2
Monatliche Wartungsarbeiten
•
Kühlmittelsystem auf Verunreinigungen (Schlammablagerungen oder Trübung) prüfen. Bei
Verschmutzung Kühlmittelbehälter reinigen und Kühlmittel austauschen. Bei starker Verunreinigung
muss das Kühlsystem mehrmals durchgespült werden.
•
Kühlmittelfilter nicht reinigen, sondern (wenn vorhanden) austauschen!
•
Elektrische Leitfähigkeit des Kühlmittels prüfen. Wenn leitend, Kühlmittel austauschen.
•
Zustand der Dichtungsringe (Schweißbrenner/Anschlüsse) prüfen. Gegebenfalls ersetzen.
Dichtungsringe immer mit entsprechendem Schierstoff einsetzen!
•
Zerlegen und überprüfen des Plasmaschweißbrenners sowie des Elektrodenspannmoduls.
Gegebenenfalls reinigen. Bei Verschmutzungen Gefahr von Hochfrequenzüberschlägen!
6.2.3
Jährliche Prüfung (Inspektion und Prüfung während des Betriebes)
Es ist eine Wiederholungsprüfung nach Norm IEC 60974-4 „Wiederkehrende Inspektion und Prüfung"
durchzuführen. Neben den hier erwähnten Vorschriften zur Prüfung sind die jeweiligen Landesgesetze
bzw. -vorschriften zu erfüllen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beiliegenden Broschüre "Warranty registration" sowie
unserer Information zu Garantie, Wartung und Prüfung auf
6.3
Entsorgung des Gerätes
Sachgerechte Entsorgung!
Das Gerät enthält wertvolle Rohstoffe die dem Recycling zugeführt werden sollten und
elektronische Bauteile die entsorgt werden müssen.
•
Nicht über den Hausmüll entsorgen!
•
Behördliche Vorschriften zur Entsorgung beachten!
•
Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischer Vorgaben (Richtlinie
2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall
gegeben werden. Sie müssen getrennt erfasst werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rädern weist
auf die Notwendigkeit der getrennten Sammlung hin.
Dieses Gerät ist zur Entsorgung, bzw. zum Recycling, in die hierfür vorgesehenen Systeme der
Getrenntsammlung zu geben.
•
In Deutschland ist laut Gesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)) ein Altgerät einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger (Kommunen) haben hierzu Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus
privaten Haushalten kostenfrei entgegengenommen werden.
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Informationen zur Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten erteilt die zuständige Stadt-, bzw.
Gemeindeverwaltung.
•
Darüber hinaus ist die Rückgabe europaweit auch bei EWM-Vertriebspartnern möglich.
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www.ewm-group.com
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099-003872-EW500
27.02.2020