6.6.1 MINDESTMASSE FÜR DIE KONSTRUKTION DES
MÖBELS/ DER K AMINVERKLEIDUNG
• Die Frontplatte des Möbels sollte aus montagetechnischen Gründen
2-teilig ausgeführt werden.
• Der Ausschnitt der Frontplatte beträgt 755x528 mm.
• Der Mindestabstand zwischen Oberseite Brennzelle und Möbeloberbo-
den beträgt 15 mm.
• Der Mindestabstand zwischen Rückseite Brennzelle und Möbelrückwand
beträgt 30 mm.
• Der seitliche Abstand zwischen Brennzelle und Möbelseitenwand beträgt
30 mm.
• Die maximale Plattenstärke für die Frontverkleidung beträgt 25 mm.
Beim Verbau in eine Kaminverkleidung sind die gleichen Mindest-
maße und Abstände einzuhalten!
Vorderansicht
Abstand zu brennbaren Bauteilen
Frontplatte 2-teilig
Draufsicht
Seitenansicht
D 30
min.
min.
max.
min.