10.4 WIRKSAMKEITSERFORDERNIS FÜR DIE
GARANTIE
Die Garantiezeit beginnt mit Auslieferungsdatum an den Händler/Zwischen-
händler. Dies ist durch Urkunde, etwa Rechnung mit Lieferbestätigung des
Händlers/Zwischenhändlers nachzuweisen. Das auf das Produkt bezogene
Garantiezertifikat ist vom Anspruchsteller mit Geltendmachung des Garan-
tieanspruchs vorzulegen. Ohne Vorlage dieser Nachweise ist die Firma
Spartherm Feuerungstechnik GmbH zu keiner Garantieleistung verpflichtet.
10.5 GARANTIEAUSSCHLUSS
Die Garantie umfasst nicht:
• den Verschleiß des Produktes
• die Oberflächen: Verfärbungen im Lack oder auf den galvanischen
Oberflächen des Feuermöbels und/oder des Brenners, die auf thermi-
sche Belastung oder Überlastung zurückzuführen sind.
• die Glasscheiben: Verschmutzungen durch Ruß oder eingebrannte
Rückstände von verbrannten Materialien, sowie farbliche oder andere
optische Veränderungen aufgrund der thermischen Belastung.
• Benutzung von ungeeignetem oder nicht genanntem Brennstoff.
Für Ihr ebios-fire
®
Gerät empfehlen wir Bio-Ethanol (z.B. der Marke
ebios-fire
®
) mit einer Konzentration von 96,6 % zu verwenden.
• falscher Transport und/oder falsche Lagerung
• unsachgemäße Handhabung von zerbrechlichen Teilen wie Glas und
Keramik
• unsachgemäße Handhabung und/oder Gebrauch
• unsachgemäße Befüllung der Anlage
• fehlende Wartung
• Fehlerhafter Auf-/Einbau des Gerätes
• Nichtbeachtung der Aufbau- und Betriebsanleitung
• technische Abänderungen an dem Gerät durch firmenfremde Personen
10.6 MÄNGELBESEITIGUNG / INSTANDSETZUNG
Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung, die innerhalb der
gesetzlichen Gewährleistungsfristen Vorrang vor dem Garantieversprechen
hat, werden im Rahmen dieser Garantie alle Mängel kostenfrei behoben,
die nachweislich auf einen Materialfehler oder auf einen Herstellerfehler
beruhen und soweit die übrigen Bedingungen dieses Garantieversprechens
eingehalten sind.
Im Rahmen dieses Garantieversprechens behält sich die Firma Spartherm
Feuerungstechnik GmbH vor, entweder den Mangel zu beseitigen oder das
Gerät kostenfrei auszutauschen. Die Mängelbeseitigung hat Vorrang. Dieses
Garantieversprechen umfasst ausdrücklich nicht weitergehenden Schadens-
ersatz, der über die gesetzliche Gewährleistung hinaus ausgeschlossen ist.
10.7 VERLÄNGERUNG DER GARANTIEZEIT
Wird aus dem Garantieversprechen eine Leistung in Anspruch genom-
men, sei es Mängelbeseitigung oder Austausch eines Gerätes, verlängert
sich für dieses ausgetauschte Gerät/die ausgetauschte Komponente die
Garantiezeit.
10.8 ERSATZTEILE
Werden Ersatzteile verwandt, dürfen ausschließlich die vom Hersteller her-
gestellten oder von diesen empfohlenen Ersatzteilen verwendet werden.
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