Bestimmungsgemäße Verwendung
Für Kombinationen mit Medizinprodukten und/oder Zubehörteilen anderer Hersteller außerhalb des Baukastensys
tems übernimmt der Hersteller keine Haftung.
Die Betriebssicherheit des Rollstuhls ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwendung entsprechend den Angaben in
dieser Gebrauchsanweisung (Fachpersonal) und in der Gebrauchsanweisung (Benutzer) gewährleistet. Letztlich
verantwortlich für einen unfallfreien Betrieb ist der Benutzer.
2.2 Indikationen
Starke oder vollständige Bewegungseinschränkungen und Kraftdefizite der unteren und oberen Gliedmaßen, die
das Bedienen eines manuellen Rollstuhls nicht möglich machen, aber die sachgemäße Bedienung eines Elektro
rollstuhls noch möglich ist, verursacht z. B. durch:
Lähmungen
•
Hohe Querschnittslähmungen (Tetraparesen, Paraparesen, Hemiparesen, Hemiplegien)
•
Spina bifida
•
Cerebralparesen
•
Multiple Sklerose
•
Progressive Muskeldystrophie oder spinale Muskelatrophie
•
Traumatische Gehirnverletzungen
•
Schlaganfall
Gliedmaßenverlust
•
Amputation in Kombination mit ausgeprägten Kreislaufstörungen oder Gleichgewichtsstörungen
•
oder bei Belastungsinsuffizienz des erhaltenen Beins
•
Mehrfachamputation
Gliedmaßendeformation oder Gliedmaßendefekt
•
Dysmelie, Phokomelie
•
Osteogenesis imperfecta
•
Skoliose
Gelenkkontrakturen oder Gelenkschäden (mit erheblichem Ausmaß, nicht ursächlich behandelbar)
•
Polyarthrose, Polyarthritis
•
Morbus Bechterew
•
Arthrogryposis multiplex
•
Neurogene Funktionsstörungen
sonstige Erkrankungen
•
Herzinsuffizienz, Kreislaufinsuffizienz
•
Gleichgewichtsstörungen
•
Kachexie
2.3 Kontraindikationen
2.3.1 Absolute Kontraindikationen
•
Starke Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten, die das Bedienen eines Elektrorollstuhls unmöglich ma
chen
•
Sitzunfähigkeit
2.3.2 Relative Kontraindikationen
•
Starke Gleichgewichtsstörungen
•
Verminderte Sehkraft
2.4 Qualifikation
Die nachfolgend beschriebenen Montage- und Einstellarbeiten dürfen nur durch qualifiziertes Fachpersonal durch
geführt werden.
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