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Gerätelieferung
3.1 Transportschäden
Am Bestimmungsort das Gerät aus der Verpackung herausnehmen und umgehend
auf eventuelle Transportschäden überprüfen. Bei Anlieferung der Ware durch einen
Spediteur muss vor der Unterzeichnung eines Empfangsdokumentes eine Kontrolle
der Sendung auf äusserlich sichtbare Schäden erfolgen. Ist diese in Ordnung dann
kann das Empfangsdokument ohne Vorbehalt unterschrieben werden. Ist die
Verpackung jedoch sichtbar beschädigt, muss unbedingt ein Vorbehalt auf dem
Empfangsdokument vom Fahrer unterschrieben lassen werden und der
Frachtführer unverzüglich schriftlich haftbar gehalten werden.
Wird beim Auspacken der Sendung eine Beschädigung des Inhaltes festgestellt,
muss der Spediteur unverzüglich haftbar gemacht werden. Dies geschieht mittels
Vermerk: „Beim Auspacken wurde festgestellt, dass .... usw.". Diese
überblicksmässige Kontrolle der Ware zur Haftbarhaltung gegenüber dem
Spediteur muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen.
Achtung: Diese Frist kann abhängig vom Spediteur auch kürzer sein! Es empfiehlt
sich die Frist bei Erhalt der Ware abzuklären.
Melden Sie einen Transportschaden auch unverzüglich Ihrem autorisierten Proceq-
Händler oder direkt der Proceq SA.
3.2 Versand
Bewahren Sie ihre Originalverpackung auf für den Fall, dass das Gerät zu einem
späteren Zeitpunkt wieder versendet werden soll. Das Gerät sollte möglichst in
Originalverpackung versendet werden. Achten Sie auf zusätzliche Polsterung mit
geeignetem Füllmaterial, um das Gerät vor Stössen während des Transports zu
schützen.
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