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Organisatorische Maßnahmen; Personalauswahl - GÖLZ FS175 Bedienungsanleitung

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FS175
2.3
Organisatorische Maßnahmen
Diese
Bedienungsanleitung
Einsatzort der Maschine griffbereit und für das
Bedienpersonal zugängig aufbewahrt werden!
Ergänzend zur Bedienungsanleitung, müssen allge-
meingültige, gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umwelt-
schutz beachtet werden! Derartige Pflichten können
z.B. auch den Umgang mit Gefahrenstoffen oder das
Zurverfügungstellen/ Tragen von Schutzausrüstungen
oder straßenverkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
Diese Bedienungsanleitung ist um Anweisungen,
einschließlich
Aufsichts-
Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten, z.B.
hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen und
eingesetztem Personal, zu ergänzen.
Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte
Personal, muss vor Arbeitsbeginn die Bedienungsan-
leitung gelesen haben. Dies gilt in besonderem Maße,
auch für nur gelegentlich (z.B. beim Rüsten, Warten)
an der Maschine tätig werdendes Personal.
Gelegentlich ist das sicherheits- und gefahrenbe-
wusste Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Bedienungsanleitung zu kontrollieren.
Das Personal darf keine offenen langen Haare, lose
Kleidung oder Schmuck, einschließlich Ringe tragen.
Es besteht Verletzungsgefahr (z.B. durch Hängen
bleiben oder Einziehen)!
Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert,
müssen
persönliche
werden (z.B. Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheits-
schuhe, geeignete Schutzbekleidung). Die Unfall-
verhütungsvorschriften sind zu beachten!
Die persönliche Schutzausrüstung sollte aus
folgenden Teilen bestehen:
1)
Helm mit Gehörschutz
2)
Visier oder Schutzbrille
3)
Staubschutz oder Atem-
schutzmaske
4)
Sicherheitshandschuhe
5)
geeignete Schutzbekleidung
6)
Sicherheitsschuhe mit
Stahlkappe
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an, in und auf
der Maschine beachten und immer in einem ein-
wandfreien, lesbaren Zustand halten.
muss
ständig
und
Meldepflichten
Schutzausrüstungen
benutzt
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine
oder ihres Betriebsverhaltens, die Maschine sofort
stillsetzen und die Störung der zuständigen Stelle/
am
Person melden! Sicherheitseinrichtungen an, in bzw.
auf der Maschine dürfen nicht entfernt oder außer
Betrieb gesetzt werden!
Veränderungen, An- und Umbauten an der Maschine,
die die Sicherheit beeinträchtigen könnten, sind ohne
Genehmigung der GÖLZ
gilt auch für den Einbau und die Einstellung von
Sicherheitseinrichtungen, sowie für das Schweißen
und Bohren an tragenden Komponenten.
Defekte oder schadhafte Komponenten der Maschine
sofort austauschen!
zur
wenden! Ersatzteile und Werkzeuge müssen den vom
®
festgelegten
GÖLZ
entsprechen!
Die gesetzlich vorgeschriebenen oder in dieser
Bedienungsanleitung angegebenen Fristen für wieder-
kehrende Prüfung bzw. Inspektion der Maschine,
müssen eingehalten werden!
Hydraulik-Schlauchleitungen
gegebenen bzw. angemessenen Zeitabständen aus-
gewechselt werden, auch wenn keine sicherheitsrele-
vanten Mängel erkennbar sind.
Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen, ist
eine der Arbeit angemessene Werkstattausrüstung
und entsprechendes Fachpersonal unbedingt notwen-
dig!
Brandmelde-
und
sind zu beachten. Standort und Bedienung von Lösch-
geräten sind bekannt zu machen!
2.4

Personalauswahl

Arbeiten an und mit der Maschine dürfen nur von
zulässigem Personal durchgeführt werden! Das ge-
setzlich festgelegte Mindestalter ist zu beachten!
Nur geschultes oder unterwiesenes Personal ein-
setzen! Die Zuständigkeiten des Personals für das Be-
dienen, Rüsten, Warten, Instandsetzen klar festlegen!
®
Die GÖLZ
GmbH kann Sie bei der Ausbildung
unterstützen.
Sicherstellen, dass nur dazu beauftragtes und fähiges
Personal an der Maschine tätig wird. Maschinenführer-
Verantwortung, auch in Hinblick auf verkehrsrechtliche
Vorschriften, festlegen und ihm das Ablehnen sicher-
heitswidriger Anweisungen Dritter ermöglichen.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder
im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung befindliches
Personal nur unter Aufsicht einer erfahrenen Person
an der Maschine tätig werden lassen.
Wer mit der Maschine arbeitet, muss ausgeruht,
gesund und in guter Verfassung sein. Wer sich aus
gesundheitlichen Gründen nicht anstrengen darf, sollte
seinen Arzt fragen, ob die Arbeit mit der Maschine
möglich ist. Nach der Einnahme von Alkohol, Medika-
menten die das Reaktionsvermögen beeinträchtigen
- 12-
®
GmbH nicht zulässig! Dies
Nur Original-Ersatzteile ver-
technischen
Anforderungen
müssen
in
Brandbekämpfungsmöglichkeiten
5007287-01
BA-DE-GB-FR-NL
®
den
an-

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