Kältemittelseitig:
EN 378 (DIN 8975)
» Sicherheitstechnische und umwelt-
relevante Anforderungen.
EG Nr 842/2006
» Verordnung über bestimmte
fluorierte Treibhausgase.
ChemKlimaschutzV
» Verordnung zum Schutz des Klimas
vor Veränderungen durch den Eintrag
bestimmter fluorierter Treibhausgase.
BGR 500
» Betreiben von Arbeitsmitteln.
BGR 500 T2
» Betreiben von Kälteanlagen, Wärme-
pumpen und Kühleinrichtungen.
Allgemein:
TA-Lärm (VDI 2058)
Folgende Schalldruckpegel dürfen am
Fenster des Nachbarn nicht über-
schritten werden:
Tags, 6.00 - 22.00 Uhr
Nachts, 22.00 - 6.00 Uhr
Tags, 6.00 - 22.00 Uhr
Nachts, 22.00 - 6.00 Uhr
Tags, 6.00 - 22.00 Uhr
Nachts, 22.00 - 6.00 Uhr
Hinweis: Im freien Feld nimmt der
Schalldruckpegel im Allgemeinen um
ca. 1 dB(A) pro Meter ab.
Unfallverhütungsvorschriften des
Hauptverbandes der gewerblichen
Berufsgenossenschaften
» BGV D4 Unfallverhütungsvorschrift
Kälteanlagen, Wärmepumpen und
Kühleinrichtungen
» VBG 20 (Deutschland)
®
Hydrima
Bei der Aufstellung und Installation
müssen zusätzlich die nachfolgenden
Bestimmungen und Normen ein-
gehalten werden:
DIN 4751 Bl. 1 und 2
Sicherheitstechnische Ausrüstung von
Warmwasserheizungen.
TRD 721
Sicherheitseinrichtungen gegen Druck-
überschreitung (Sicherheitsventil).
VDE 0701
Bestimmungen für die Instandsetzung,
Änderung und Prüfung gebrauchter
Geräte.
Ergänzende Bestimmungen des zu-
ständigen EVU
60
DIN 7003
45
Kälteanlagen und Wärmepumpen
mit brennbaren Kältemitteln der
Gruppe C3; Sicherheitstechnische
55
Anforderungen.
40
DIN 4751, Bl. 1 und 2
50
Sicherheitstechnische Ausrüstung von
35
Warmwasserheizungen.