1.1. Grundsatz bestimmungsgemäße Verwendung
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Nicht bestimmungsgemäße
Verwendung
1.2. Organisatorische Maßnahmen
Der Hersteller und Zulieferer übernimmt keine Haftung bei falscher oder nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung. Jede Veränderung an der Maschine, die nicht vom Hersteller durchgeführt wurde ist
verboten. Veränderungen durch An- oder Umbauten am Fugenschneider sind nur mit schriftlicher
Genehmigung vom Hersteller auszuführen.
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter
bzw. Beeinträchtigungen der Maschine und anderer Sachwerte entstehen.
Die Maschine ist nur in technisch in einwandfreien Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits-
und gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung. Insbesondere Störungen, die die
Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen).
Der LISSMAC Fugenschneider gehört zu den Bodentrennschleifer und ist ausschließlich zum
Schneiden ohne Wasser von Fugen in Asphalt bestimmt. Das Schneiden umfasst Sägeblätter und darf
nur zum Schneiden am Boden betrieben werden. Der Fugenschneider darf nur von einer Person
bedient werden. Der Bediener darf sich nur Im Bereich hinter den Handgriffe aufhalten. Eine andere
oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Schrägschnitt: Das Sägeblatt kann für einen Schrägschnitt über die Verstellkurbel um bis zu 5 Grad
schräg gestellt werden. Durch die Schrägstellung des Sägeblattes kommt die Schutzhaube vom
Bordstein oder einer Wand weg und es können so Bundfugen geschnitten werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten der Betriebsanleitung und die
Einhaltung der Inspektions- und Wartungsanleitung.
Vorhersehbare Fehlanwendungen / nicht bestimmungsgemäße Verwendung:
Das Schneiden ohne Sägeblatt Schutzhaube
Das Schneiden im Beton (bedingt im Trockenschnitt möglich. Wir empfehlen im Beton Nass zu
schneiden)
Das Schneiden von Holz, Kunststoffen oder Metall
(außer Bewehrung oder Armierung in Beton)
Bauliche Veränderungen, welche die Sicherheit oder die Art der Ausführung des
Fugenschneiders verändern
Die Betriebsanleitung muss am Einsatzort des Fugenschneiders griffbereit für jede Person zugänglich
aufbewahrt werden.
Ergänzungen zur Betriebsanleitung sind allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beachten und anweisen.
Derartige Pflichten können auch z. B. den Umgang mit Gefahrstoffen oder das Tragen persönlicher
Schutzausrüstungen oder straßenverkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
Das mit Tätigkeiten am Fugenschneider beauftragte Personal muss vor Arbeitsbeginn die
Betriebsanleitung, und hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen und verstanden
haben. Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich, z. B. beim Rüsten, Warten, am Kran tätig
werdendem Personal.
Regelmäßig sicherheits- und gefahren bewusstes Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Betriebsanleitung kontrollieren.
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