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Grundlegende Sicherheitshinweise; Warnhinweise Und Symbole In Dieser Anleitung; Grundsatz Bestimmungsgemäße Verwendung; Organisatorische Maßnahmen - Lissmac FS 8-E Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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1. Grundlegende Sicherheitshinweise

1.1 Warnhinweise und Symbole in dieser Anleitung

Gefahr !
Vorsicht !
Hinweis
1.2 Grundsatz bestimmungsgemäße Verwendung
1.2.1
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheits-
technischen Regeln gebaut. Dennoch können bei ihrer Verwendung Gefahren für Leib
und Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen der Maschine und
anderer Sachwerte entstehen.
1.2.2
Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits-
und gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung benutzen! Insbesondere
Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
1.2.3
Der Fugenschneider ist ausschließlich zum Schneiden von Fugen in Beton, Asphalt oder
Fliesenböden bestimmt. Das Schneiden von Holz, Kunststoff oder Metall (außer
Armierung in Beton) ist verboten!
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für Schäden durch eine nicht bestimmungsgemäße Benutzung haftet der Hersteller/
Lieferer nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Betriebsanleitung und
die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen.
1.3 Organisatorische Maßnahmen
1.3.1
Die Betriebsanleitung ständig am Einsatzort der Maschine griffbereit aufbewahren!
1.3.2
Ergänzend zur Betriebsanleitung allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachten und anweisen!
1.3.3
Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte Personal muß vor Arbeitsbeginn die
Betriebsanleitung, und hier besonders das Kapitel Sicherheitshinweise, gelesen
haben. Während des Arbeitseinsatzes ist es zu spät. Dies gilt in besonderem Maße
für
nur gelegentlich, z.B. beim Rüsten, Warten, an der Maschine tätig werdendes
Personal.
1.3.4
Zumindest gelegentlich sicherheits- und gefahrenbewusstes Arbeiten des Personals unter
Beachtung der Betriebsanleitung kontrollieren!
1.3.5
Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert, persönliche Schutzausrüstungen
benutzen!
1.3.6
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine beachten!
Weist darauf hin, daß bei Nichtbeachtung schwere oder sogar tödliche
Verletzungen die Folge sein können.
Weist darauf hin, daß bei Nichtbeachtung unter Umständen Verletzungen
die Folge sein können.
Weist darauf hin, daß bei Nichtbeachtung Beschädigungen des Gerätes
oder anderer Sachwerte die Folge sind.
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