• Nehmen Sie keine Veränderung am
Rückhaltesystem vor, Sie gefährden damit die
Sicherheit Ihres Kindes.
• Nach einem Unfall ist das gesamte
Kinderrückhaltesystem zu erneuern, oder zur
Prüfung, mit einem Unfallbericht an den Hersteller
einzusenden.
• Informieren Sie auch Ihren Beifahrer über das
Herausnehmen des Kindes bei Unfall und Gefahr.
• Lassen Sie Ihr Kind weder gesichert noch
ungesichert ohne Aufsicht im Kinderautositz.
• Sichern Sie zur Verringerung des Verletzungsrisikos
bei einem Unfall Gepäck und andere Gegenstände.
• Die Bedienungsanleitung muß stets mit dem
Kinderautositz mitgeführt werden.
• Die Verwendung von Zubehör- und Austauschteilen
ist unzulässig und führt bei Zuwiderhandlung zum
Erlöschen aller Garantie- und Haftungsansprüche.
Ausgenommen sind nur Original-Sonderzubehörteile
von CONCORD.
• Passend für Fahrzeuge mit Dreipunktgurt, die
nach ECE Regelung 16 bzw. vergleichbarem
Standard geprüft sind.
Das Schloß des Fahrzeuggurtes darf nicht über der
Kante der Beckengurtführung liegen. Im Zweifelsfall,
bzw. bei Unklarheiten nehmen Sie bitte mit der Firma
CONCORD Kontakt auf. Die Gurte dürfen nur an den in
der Bedienungsanleitung angegebenen Positionen und
Kontaktstellen am Sitz verlaufen. Andere Gurtverläufe
sind verboten.
Hat der verwendete Sitzplatz einen Front-Airbag,
empfehlen wir den Fahrzeugsitz ganz nach hinten zu
stellen. Zusätzlich sind bei Fahrzeugen mit Airbags
die Hinweise im Bedienungshandbuch des jeweiligen
Fahrzeugs zu beachten.
CONCORD GmbH
Industriestraße 25
D-95346 Stadtsteinach
Germany
Zur Beförderung der
Kinder im Fahrzeug
sind die Hinweise im
Bedienungs handbuch
des jeweiligen Fahr-
zeuges zu beachten.
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