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Vorschriften Zur Kondenswasser-Neutralisation; Brötje Kondenswasser-Neutralisationseinrichtung - BROTJE WGB EVO 15 H Technische Information

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
6.25 Vorschriften zur
Kondenswasser-
Neutralisation
6.26 BRÖTJE Kondenswasser-
Neutralisationseinrichtung
56
Folgende Materialien sind für das Abführen von Kondenswasser geeignet:
- PVC-Hart-Rohr nach DIN 19534, Teil 3
- PVC-Rohr nach DIN 19538, Teil 10
- PE-HD-Rohr nach DIN 19535, Teil 1 und 2
- PE-HD-Rohr nach DIN 19537, Teil 1 und 2
- PP-Rohr nach DIN 19560, Teil 10
- ABS/ASA-Rohr nach DIN 19561, Teil 10
- Gussrohre nach DIN 19522 mit Innenemaillierung oder Beschichtung
- nicht rostende Stahlrohre mit bauaufsichtlichem Prüfbescheid
- Borosilicatglas-Rohre mit bauaufsichtlichem Prüfbescheid
Falls die vorhandene Abwasserleitung nicht für den Betrieb mit einem Gas-Brenn-
wertgerät geeignet ist, muss vor Einleitung in das Abwassersystem eine Neutrali-
sation vorgenommen werden.
Entsprechend dem Arbeitsblatt DWA A251 „Kondensate aus Brennwertkesseln"
wird eine Neutralisation erst ab einer Nennwärmebelastung von 200 kW gefor-
dert. Bitte beachten Sie das Arbeitsblatt A 251.
Dennoch kann es vorkommen, dass regional durch die Wasserbehörden eine Neu-
tralisation gefordert wird. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig vor der Installation
mit den kommunalen Behörden in Verbindung zu setzen, um sich über die örtli-
chen Bestimmungen zu informieren.
Weiterhin kann eine Neutralisation des Kondenswassers erforderlich sein, wenn
Abwasserrohre nicht säurebeständig sind und eine ausreichende Vermischung
(Neutralisation) mit anderen Abwässern nicht gewährleistet werden kann.
BRÖTJE bietet, entsprechend der Geräteleistung, verschiedene Neutralisationsein-
richtungen als Zubehör an, siehe Kapitel 11 „Kondenswasser-Neutralisation".
Die Neutralisationseinrichtung muss zwischen Gas-Brennwertgerät und Anschluss
an die Abwasserleitung montiert werden, sodass nur pH-neutrales Wasser in das
Abflussrohr entlassen wird. Sie kann unterhalb des Gas-Brennwertgeräts auf dem
Boden oder an der Wand bzw. bei bodenstehenden Gas-Brennwertgeräten teilwei-
se auch im Gerät installiert werden. Über die Nachfüllanzeige kann der Grad der
Füllung überprüft werden.
Das Kondenswasser muss frei in einen Trichter ablaufen können. Zwischen Trich-
ter und Abwassersystem muss ein Geruchsverschluss installiert werden.
Besteht unterhalb des Kondenswasserabflusses keine Einleitungsmöglichkeit,
empfiehlt BRÖTJE eine Neutralisations- und Hebeanlage.
Die Neutralisationseinrichtungen müssen mindestens einmal jährlich überprüft
werden. Da die Kondenswassermenge je nach Anlagenbedingungen sehr unter-
schiedlich sein kann, ist nach der Inbetriebnahme der Heizungsanlage zunächst
eine Kontrolle in kürzeren Zeitabständen zu empfehlen.
Die Wirksamkeit des Neutralisationsgranulats wird mithilfe von pH-Indikatorstäb-
chen kontrolliert, welche mit dem ablaufenden Kondenswasser benetzt werden.
Das Abwasser soll einen pH-Wert von mindestens 6,5 haben. Ein pH-Wert unter
6,5 weist auf eine Erschöpfung des Neutralisationsmittels hin, dann ist eine Nach-
füllung mit dem als Zubehör erhältlichen Granulat erforderlich, siehe Kapitel 11
„Kondenswasser-Neutralisation".
WGB EVO/WGB-M EVO/WGB-K EVO Serie H
7643219-03 03.18

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