4. BETRIEB
4.1. Sicherheit
GEFAHR
Abnehmen und Öffnen der Sägeblatt Schutzhaube
Tod oder Verletzung durch rotierendes Sägeblatt.
Das Abnehmen oder Öffnen der Sägeblatt Schutzhaube oder das Eingreifen in das rotierende
Sägeblatt während dem Schneiden ist verboten
Diese Arbeiten dürfen nur bei stillstehendem Sägeblatt und ausgeschaltetem Antriebsmotor
durchgeführt werden
WARNUNG
Tragfähigkeit des Untergrunds
Tod oder Verletzungen durch Sturz in die Tiefe.
Sicherstellen das der Untergrund die Tragfähigkeit erfüllt auf dem geschnitten wird
Beim Schneiden darauf achten das der Fugenschneider und das Personal sich nicht auf der
abzuschneidenden Seite befinden
WARNUNG
Gefahr im Arbeitsbereich
Der mit Schneiden beauftrage Bediener muss die Vorschubbewegung über die Lenkstange
einleiten, der Aufenthalt der Bedienperson beschränkt sich auf diesen Bereich des
Fugenschneiders
Der Fugenschneider darf nur von einer Person bedient werden, Verweisen Sie andere Personen
aus dem Schneidebereich oder sperren diesen Bereich ab
WARNUNG
Gefahr von Gehörschäden
Ab einem Schalleistungspegel von 85 dB (A) ist das Tragen eines Gehörschutzes vorgeschrieben.
Tragen Sie Ihren persönlichen Gehörschutz
WARNUNG
Gefahr durch Vibration
Vibration kann zu Knochen- oder Gelenkschäden sowie auch zu Durchblutungsstörungen führen.
Beim Arbeiten mit der Maschine regelmäßig Pausen einlegen
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