1.5.2. Elektrische Energie
1.5.3. Staub
1.6. Transport
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Nur Originalsicherungen mit vorgeschriebener Stromstärke verwenden. Bei Störungen muss der
Fugenschneider sofort abgeschaltet werden! Elektrische Arbeiten dürfen nur von geprüften und
qualifizierten Fachpersonal durchgeführt werden.
Wartungs- oder Reparaturarbeiten nur durchführen, wenn der Motor des Fugenschneiders abgestellt
ist und sich das Sägeblatt nicht mehr dreht. Beachtet werden muss die Transportstellung.
Die elektrische Ausrüstung einer Maschine ist regelmäßig zu inspizieren/prüfen. Mängel, wie lose
Verbindungen bzw. beschädigte Kabel, müssen sofort beseitigt werden. Damit die Maschine von
anderen Personen nicht in Betrieb genommen, wird muss die Maschine gekennzeichnet werden.
Bei Arbeiten in engen Räumen ggf. vorhandene nationale Vorschriften beachten.
Um die Staubbildung während dem Schneiden zu unterbinden, muss die benötigte Absaugleistung
gewährleistet sein.
Beim Umsetzen mit einem Kran müssen Anschlagmittel mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden
werden. Anschlagmittel vorher auf Beschädigungen prüfen.
Sachkundigen Einweiser für den Hebevorgang bestimmen.
Fugenschneider nur gemäß Angaben der Betriebsanleitung fachgerecht mit Hebezeug anheben.
Nur geeignetes Transportfahrzeug mit ausreichender Tragkraft verwenden.
Ladung anhand der Vorschriften zuverlässig sichern. Geeignete Anschlagpunkte benutzen.
Auch bei geringfügigem Standortwechsel muss der Motor des Fugenschneiders abgeschaltet werden.
Bei direkter Wiederinbetriebnahme darf sich das Sägeblatt nicht mehr drehen.
Bei Wiederinbetriebnahme nur gemäß Betriebsanleitung verfahren.