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Personalauswahl Und -Qualifikation; Grundsätzliche Pflichten - Lissmac COMPACTCUT 905 Betriebsanleitung

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Geforderte, persönliche Schutzausrüstungen benutzen.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise am Fugenschneider beachten und in lesbarem Zustand
halten! Beschädigte oder nicht mehr lesbare Sicherheits- und Gefahrenhinweise ersetzten.
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine oder seines Betriebsverhaltens, Maschine sofort
stillsetzen und entsprechend kennzeichnen. Störung der zuständigen Stelle/Person melden.
Keine Veränderungen, durch An- und Umbauten ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers
vornehmen. Die Anweisungen vom Werkzeughersteller müssen berücksichtigt werden.
Setzen Sie nur geprüfte Original-Ersatzteile des Herstellers ein.
Vorgeschriebene oder in der Betriebsanleitung angegebene Fristen für Inspektion einhalten.
Zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen ist eine der Arbeit angemessene
Werkstattaurüstung unbedingt notwendig.
Maschinen mit Verbrennungsmotoren dürfen nicht in geschlossenen Räumen genutzt werden.
1.3. Personalauswahl und -qualifikation; grundsätzliche Pflichten
Mit der selbständigen Bedienung des Fugenschneiders dürfen nur qualifizierte Personal beschäftigt
werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Alle Personen müssen mit der Bedienung
unterwiesen sein und vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen des Fugenschneiders
schriftlich beauftragt werden.
Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Rüsten, Warten und Instandsetzen festlegen.
Sicherstellen dass, nur beauftragtes Personal mit der Maschine tätig wird.
Der Bediener muss persönliche Sicherheitsausrüstung wie Sicherheitsschuhe, Sicherheitshandschuhe,
eine Staubschutzmaske und Schutzbrille, die den Sicherheitsbestimmungen entsprechen, tragen.
Der unnötige Aufenthalt im Arbeitsbereich des Fugenschneiders ist verboten. Personen die nicht mit
der Maschine arbeiten, aus den Arbeitsbereich verweisen. Arbeitsbereich ggf. absperren.
Der Bediener hat bei allen Bewegungen des Fugenschneiders darauf zu achten, dass er sich selbst und
andere Personen nicht gefährdet. Am Einsatzort müssen alle Behinderungen beseitigt werden, die den
Arbeitsvorgang oder das Umsetzen der Maschine behindern.
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Maschine dürfen nur von einer geprüften Elektrofachkraft
oder von unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht einer geprüften Elektrofachkraft gemäß
den elektronischen Regeln vorgenommen werden.
Der Bediener –Verantwortung– muss im Hinblick auf verkehrsrechtliche Vorschriften festlegen und
ihm das Ablehnen sicherheitswidriger Anweisung Dritter ermöglichen.
Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung
befindliches Personal nur unter ständiger Aufsicht einer erfahrenen Person an der Maschine tätig
werden lassen!
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