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Can-Am OUTLANDER 500 Handbuch Seite 189

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BRP behält sich das Recht vor, diese Garantie jederzeit zu modifizieren, wobei vor-
gesetzt wird, das eine solche Modifizierung nicht die anwendbaren Garantiebedin-
gungen für die Produkte ändert, die während der Wirksamkeit dieser Garantie ver-
kauft wurden.
3) HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE – KEINE GARANTIE
Unter keinen Umständen wird für Folgendes eine Garantie übernommen:
– Natürliche Abnutzung und Verschleiß;
– Routinemäßige Wartungsarbeiten, Tunen und Einstellungen;
– Durch Fahrlässigkeit oder falsche Wartung und/oder Lagerung entstandene
Schäden, wie sie in der Bedienungsanleitung beschrieben sind.;
– Durch Abbauen von Teilen, unsachgemäße(n) Reparaturen, Service, Wartung,
Modifizierungen oder Gebrauch von Teilen oder Zubehör, die nicht von BRP
produziert oder zugelassen sind, die erwartungsgemäß nicht mit dem Pro-
dukt kompatibel sind oder seine Funktionsfähigkeit, Leistungsfähigkeit oder
Langlebigkeit negativ beeinflussen, verursachte Schäden bzw. solche, die
bei Reparaturarbeiten durch eine Person entstanden sind, die kein Can-Am
ATV-Lieferant/Vertragshändler, der Wartungsarbeiten durchführen kann, ist;
– Durch Missbrauch, unsachgemäßen Gebrauch, Vernachlässigung oder eine
Fahrweise, überhöhte Geschwindigkeit, die nicht mit der in der Can-Am ATV
Bedienungsanleitung empfohlenen Fahrweise im Einklang steht, entstandene
Schäden;
– Schäden, die entstanden sind durch Unfall, unter Wasser setzen, Feuer,
Schnee, Diebstahl, Vandalismus oder höhere Gewalt;
– Betrieb mit Kraftstoffen, Ölen oder Schmiermitteln, die nicht für die Verwen-
dung mit den Produkt geeignet sind (siehe Bedienungsanleitung);
– Schäden durch Rost, Korrosion oder Witterung; Schaden durch Eindringen von
Wasser oder Schnee;
– Unbeabsichtigte Schäden oder Folgeschäden oder Schäden gleich welcher
Art durch Abschleppen, Lagerung, sowie Ausgaben wie Abschleppgebühren,
Transportkosten, Telefonate oder Taxikosten, Versicherungsdeckung, Kredit-
zahlungen, Zeitverlust, Einkommensverlust unabhängig von ihrer jeweiligen
Höhe; oder verlorene Zeit während der Ausfallzeit für Servicearbeiten unab-
hängig von ihrer jeweiligen Höhe.
4) GARANTIEZEITRAUM
Diese Garantie wird ab (1) dem Lieferdatum an den ersten Einzelhandelskunden
oder ab (2) dem Datum wirksam, an dem das Produkt zum ersten Mal benutzt
wird, je nachdem was zuerst eintritt, und zwar für einen Zeitraum von:
VIERUNDZWANZIG (24) AUFEINANDER FOLGENDEN MONATEN bei privater
Nutzung.
SECHS (6) AUFEINANDER FOLGENDEN MONATEN bei gewerblicher Nutzung
oder bei Nutzung als Mietfahrzeug.
Das Produkt wird gewerblich genutzt, wenn es in Verbindung mit Arbeit oder
einem Arbeitsverhältnis verwendet wird, durch die/das während des Garantiezeit-
raumes Einnahmen erzielt werden. Das Produkt wird auch gewerblich genutzt,
wenn es während des Garantiezeitraumes für gewerbliche Nutzung zugelassen
wird.
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