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Typische Anlage; Befestigung Des Antriebs - Nice TUB4000 Installierungs-Und Gebrauchsanleitungen Und Hinweise

Für schiebetore
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  • DEUTSCH, seite 83

2.3 - Typische Anlage

In Abb. 2 ist die typische Anlage eines Schiebetorantriebs mit TUB4000 dar-
gestellt.
2
1
4
3
2
6
E
H
F
D

2.4 - Befestigung des Antriebs

Wenn die Auflagefläche bereits vorhanden ist, muss der Torantrieb direkt auf
der Oberfläche mit geeigneten Mitteln (z.B. Spreizdübeln) befestigt werden.
Anderenfalls zum Befestigen des Torantriebs:
01. Einen Fundamentaushub in passender Größe herstellen.
02. Ein oder mehrere Leerrohre für die Elektrokabel wie in Abb. 5 verlegen.
03. Die vier Verankerungen an der Ankerplatte montieren, dazu wie in Abb. 3
je eine Mutter unter und auf der Platte anordnen, so dass der Gewindeab-
schnitt möglichst weit über die Platte hinausragt.
04. Betonschüttung vornehmen und vor dem Abbinden die Ankerplatte aufle-
gen; sicherstellen, dass sie parallel zum Torflügel liegt und perfekt in Waage
ist, wie in Abb. 5. Warten, bis der Beton komplett abgebunden hat.
05. Gehäuse des Torantriebs entfernen, dazu den in Abb. 7 dargestellten Vor-
gang in umgekehrter Reihenfolge ausführen.
06. Torantrieb auf die Ankerplatte auflegen und perfekt parallel zum Torflügel
positionieren, dann wie in Abb. 6 mit den 4 Muttern und zugehörigen Un-
terlegscheiben fest an den 4 Verankerungen befestigen.
07. Ritzel entriegeln, wie im Abschnitt „Entriegelung und manuelle Bewegung"
im Kapitel „Anweisungen und Hinweise für den Benutzer des Torantriebs
TUB4000" angegeben
08. Torflügel komplett öffnen, den ersten Abschnitt der Zahnstange auf das Rit-
zel legen und kontrollieren, ob der Anfang der Zahnstange mit dem Anfang
des Torflügels übereinstimmt. Kontrollieren, ob zwischen Ritzel und Zahn-
stange ein Spiel von 2-3 mm besteht, dann die Zahnstange mit geeigneten
Mitteln am Torflügel befestigen.
09. Torflügel bewegen und dabei immer das Ritzel als Anhaltspunkt für die Be-
festigung der anderen Zahnstangenelemente verwenden.
10. Den überstehenden, letzten Teil der Zahnstange absägen.
11. Torflügel mehrmals öffnen und schließen und dabei prüfen, ob die Zahn-
stange mit einer maximalen Abweichung von 10-15 mm parallel zum Ritzel
gleitet und dass auf der ganzen Länge ein Spiel von 2–3  mm zwischen
Zahnstange und Ritzel vorhanden ist.
12. Endschalterbügel für die „Öffnung" und „Schließung" an den Enden der
Zahnstange wie in Abb. 4 mit den zugehörigen Stiftschrauben befestigen.
Es ist zu berücksichtigen, dass sich der Torflügel bei Auslösung der End-
schalter noch 2-3 cm weiter bewegt, daher sollten die Endschalterbügel
mit entsprechendem Abstand zu den mechanischen Anschlägen ange-
bracht werden.
4 – Deutsch
5
7
G
14
1
Schlüssel-Wahlschalter
2
Fotozellen auf Standsäule
3
Fotozellen FOTO
4
Feste Hauptschaltleiste (Optional)
5
Bewegliche Hauptschaltleiste
6
Endschalterbügel „Geöffnet"
7
Zahnstange
8
Feste Nebenschaltleiste (Optional)
9
Blinkleuchte
10
Antenne
11
Motor
12
Endschalterbügel „Geschlossen"
13
Bewegliche Nebenschaltleiste (Optional)
14
Funksender
3
8
3
2
H
F
13. Unter Punkt 07 ausgeführten Schritt umgekehrt ausführen und Ritzel ver-
riegeln.
14. Gehäuse wie in Abb. 7 angegeben an TUB4000 befestigen und sicherstel-
len, dass der über dem Ritzel angeordnete Hebel des Endschalters sich frei
bewegen kann.
15. Tür des Torantriebs schließen und sicherstellen, dass der rechts vom Elek-
tromotor angeordnete Sicherheitsmikroschalter betätigt wird.
Um zu verhindern, dass das Gewicht des Torflügels auf dem Tor-
antrieb lastet, ist es wichtig, dass zwischen Zahnstange und Ritzel ein
Spiel von 2-3 mm besteht.
2.5 - Installation der verschiedenen Vorrichtungen an der
Steuerungseinheit
Alle vorgesehenen Vorrichtungen nach den jeweiligen Anweisungen installieren.
In Kapitel 7 (DPRO500) prüfen, welche Vorrichtungen an TUB4000 angeschlos-
sen werden können.
ACHTUNG! – Alle elektrischen Anschlüsse müssen bei spannungs-
frei geschalteter Anlage und durch erfahrenes Fachpersonal mit den
erforderlichen Kenntnissen und Qualifikationen unter Einhaltung der
geltenden Gesetze, Normen und Vorschriften ausgeführt werden.
13
B
C
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12
G
D
A

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