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Ferrari F151 Gebrauch Und Wartung Seite 5

2011
Inhaltsverzeichnis
Der Fahrer muss die Signale des Fahrzeugs aufmerksam verfolgen,
besonders die Kontrollleuchten des Armaturenbretts und die
akustischen Signale. Auch in Fällen, in denen die Kontrollleuchten
keine unmittelbare Gefahrensituation anzeigen, muss der Fahrer
sich äußerst umsichtig verhalten, entsprechend den möglichen
Folgen/Entwicklungen der Störung und den gelieferten
Informationen.
Bei Routinevorgängen, wie beispielsweise beim Tanken, dürfen die
Vorsichtsmaßnahmen nicht vernachlässigt werden, und es ist das
eventuelle Überlaufen von brennbarer Flüssigkeit zu kontrollieren.
Diese Vorkehrungen sind auch dann zu treffen, wenn die Arbeit
von Dritten ausgeführt wird. Ebenso ist vor der Abfahrt immer die
korrekte Funktionsweise der Verriegelungssysteme der Türen zu
kontrollieren, nicht nur über die Kontrollleuchten, sondern auch
von Hand.
Das Fahren des Fahrzeuges setzt dessen perfekte Kenntnis und
Beherrschung voraus. Diese Beherrschung kann man in den von
Ferrari organisierten Fahrkursen erwerben/verbessern, an denen
wir empfehlen teilzunehmen.
Die Verwendung von aus dem Sport kommenden Namen (z.B.
F1, SPORT, RACE) bezeichnet einzig die Abstammung der
Fahrzeugtechnik und berechtigt in keinem Fall zu einem von der
Straßenverkehrsordnung abweichendem Fahrverhalten.
Ablenkung ist die häufigste Ursachen von Unfällen. Der Fahrer
muss die an Bord des Fahrzeugs vorhandenen Systeme (zur
Information/Unterhaltung) verantwortungsbewusst steuern,
vor allem, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist. Informations-
/Unterhaltungssysteme sind beispielsweise: Satelliten-
Navigationsgeräte, Verkehrsnachrichtensysteme (z.B. Traffic
and Travel Information System ITT), Musiksysteme (z.B. iPod),
Telefon mit interaktiver Bluetooth-Technik usw., d.h. sowohl reine
Tonanlagen als auch Anlagen zur Wiedergabe von Bildern auf
einem Bildschirm (Display).
Der Fahrer muss immer bedenken, dass er beim Fahren, von
den eben genannten Bordsystemen abgelenkt werden kann, da
diese den Blick oder die Aufmerksamkeit des Fahrers für einige
Augenblicke in Anspruch nehmen.
Visuelle Unterhaltungssysteme für den Beifahrer (z.B. TV), die
nicht in der Ausstattung enthalten sind, dürfen nicht so angebracht
werden, dass sie vom Fahrer während des Fahrens gesehen werden
können. Die von einem während der Fahrt aktivierten System
verlangte Aufmerksamkeit darf den hohen Grad an umsichtiger
Fahrweise, wie sie von der Straßenverkehrsordnung auferlegt ist,
nie gefährden.
Die (einfache oder kombinierte) Verwendung dieser Systeme durch
den Fahrer muss daher unter folgenden Bedingungen erfolgen:
- unter maximalen Sicherheitsbedingungen (beispielsweise
durch Anhalten des Fahrzeugs, wenn der Vorgang nicht sofort
erfolgen muss). Nicht zum Fahren gehörige Handlungen
(z.B. Funktionsänderungen am Armaturenbrett) müssen unter
maximalen Sicherheitsbedingungen bei stehendem Fahrzeug
ausgeführt werden;
Einführung
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