Mindestprofiltiefe der Radlauffläche
Die Profiltiefe der Radlauffläche (S, Abb. 93) an der jeweils
am stärksten abgefahrenen Stelle des Reifens messen.
Die abgemessene Tiefe darf niemals unter 2 mm liegen bzw.
nie unter den, seitens der sich in Kraft befindlichen örtlichen
Gesetzen bestimmten Werten.
Wichtig
Die Reifen regelmäßig auf eventuelle Risse oder
Einschnitte hin kontrollieren, besonders an deren
Seitenwänden. Aufblähungen oder breite und sichtbare
Flecken weisen auf innere Schäden hin. Ein Reifen mit
schweren Schäden muss ausgewechselt werden.
Aus Lauffläche eventuell in deren Gummiprofil
festgeklemmte Steinchen oder sonstige Fremdkörper
entfernen.
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S
Abb. 93