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Vorschriften, Normen Und Richtlinien; Vorschriften; Pufferspeicher - eta SH 20 Montage

Holzvergaserkessel
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Vorschriften, Normen und Richtlinien

Halten Sie vor Errichtung der Kesselanlage
Rücksprache mit dem zuständigen
Schornsteinfeger
Dieses Gerät entspricht
EN 303-5 Heizkessel für feste Brennstoffe
EN 60335-1/A1:96 Sicherheit elektrischer Geräte
DIN 4702 Teil 1 und 4
97/23/EG Richtlinie über Druckgeräte
98/37EG Maschinenrichtlinien
89/106/EWG
73/23/EWG Niederspannungsrichtlinien
89/336/EWG
93/68/EWG
89/336
Die Konformität wurde nachgewiesen. Die entspre-
chenden Unterlagen und das Original der Konformi-
tätserklärung (CE) sind beim Hersteller hinterlegt.

Vorschriften

• Landesbauordnung
• Gewerbliche und feuerpolizeiliche Vorschriften
• Feuerverordnung der Länder
• In Deutschland das EnEG (Gesetz zur Einsparung
von Energie in Gebäuden) mit den dazu erlassenen
Verordnungen EnEV (Verordnung über Energie
sparenden Wärmeschutz und Energie sparende
Anlagentechnik bei Gebäuden)
• In Deutschland 1.BImSchV „Erste Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immisionsschutzge-
setzes (Verordnung für Kleinfeuerungsanlagen)"
• In Österreich „Art. 15 a Vereinbarung über Schutz-
maßnahmen betreffend Kleinfeuerungen"
• In Österreich „Art. 15 a Vereinbarung über die
Einsparung von Energie"
• In Österreich ÖNORM H 5170 „Heizungsanlagen -
Brandschutztechnische Anforderungen"
Normen und Richtlinien
• VDI 2035 „Verhütung von Schäden durch Korrosion
und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen
mit Vorlauftemperaturen bis 120°C". Anstelle der
Montage Holzvergaserkessel 20 bis 60 kW
2.1
Heizkessel
Vorschriften Bauprodukte
EMV-Richtlinien
Erweiterung zu 72/73 und
2.2
2.3
maximalen Härte von 11,2 dH bei 20 bis 50 lt/
kW spezifischen Anlagenvolumen ist für den hier
beschriebenen Kessel der maximale Kalkinhalt der
Erstbefüllung auf 20.000 lt°dH (Anlagevolumen in
Liter multipliziert mit der Härte in Grad deutscher
Härte) begrenzt.
• EN 12828 „Heizungssysteme in Gebäuden -
Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen"
Der Sicherheitstemperaturbegrenzer (100°C) ist im
hier beschriebenen Kessel bereits eingebaut.
Bauseits ist ein ausreichend dimensioniertes
Ausgleichsgefäß (mindestens 10% des Anlagevo-
lumens), ein Sicherheitsventil und eine thermische
Ablaufsicherung zu installieren.
• EN 12831 „Heizungsanlagen in Gebäuden -
Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast"
• EN 13384 „Abgasanlagen - Wärme- und
strömungstechnische Berechnungsverfahren"
• EN 15287-1 „Abgasanlagen für raumluftabhängige
Feuerstätten - Planung, Montage und Abnahme"
• EN 15287-2 „Abgasanlagen für raumluftunab-
hängige Feuerstätten - Planung, Montage und
Abnahme"
• nur in Deutschland DIN 18160 „Abgasanlagen -
Planung und Ausführung"
Pufferspeicher unbedingt erforderlich
Für ein Holzfeuer, das nicht unbegrenzt nach unten
drosselbar ist, wird es bei kleiner Heizlast eng. Ein
Puffer, der überschüssige Kesselleistung zwischen-
speichern kann, ist unbedingt erforderlich.
In Deutschland verlangt die 1.BImSchV mindestens
55 Liter Puffer je kW Kesselleistung. Das sind für
einen 30 kW Kessel 1650 Liter. Dieser Wert ergibt ein
sehr komfortables Pufferspeichervolumen.
Je tiefer die Rücklauftemperatur zum Puffer ist, umso
größer wird seine Wärmespeicherkapazität. Bei Heiz-
körpern kann mit engen feinsteinstellbaren Thermo-
statventilen (kv kleiner 0,35) die Pufferausnutzung
deutlich verbessert werden.
Mit einem Frischwassermodul kann die Warmwas-
serbereitung platzsparend in den Puffer integriert
werden und auch die Einkopplung der Sonne in den
Puffer ist sehr einfach und effektiv möglich.

Pufferspeicher

2.4
2011-10
7

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Diese Anleitung auch für:

Sh 30Sh 50Sh 40Sh 60

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