Halten Sie vor Errichtung der Kesselanlage
Rücksprache mit dem zuständigen Schornsteinfeger
Der Hackgutkessel 20 bis 200 kW entspricht
2006/42/EG
89/106/EWG
73/23/EWG
89/336/EWG
93/68/EWG
EN 287-1
EN 303-5
EN 60335-1/A1:96 Sicherheit elektrischer Geräte
IEC 61000-6 3,4:01
IEC 61000-6 1,2:01
Die Konformität wurde nachgewiesen. Die
entsprechenden Unterlagen und das Original der
Konformitätserklärung (CE) sind beim Hersteller
hinterlegt.
Vorschriften
• Landesbauordnung
• Gewerbliche und feuerpolizeiliche Vorschriften
• Feuerverordnung der Länder
• in Deutschland das EnEG (Gesetz zur Einsparung
von Energie in Gebäuden) mit den dazu erlassenen
Verordnungen EnEV (Verordnung über Energie
sparenden Wärmeschutz und Energie sparende
Anlagentechnik bei Gebäuden)
• in Deutschland 1.BImSchV „Erste Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immisionsschutzge-
setzes (Verordnung für Kleinfeuerungsanlagen)"
• in Österreich „Art. 15 a Vereinbarung über Schutz-
maßnahmen betreffend Kleinfeuerungen"
• in Österreich „Art. 15 a Vereinbarung über die
Einsparung von Energie"
• in Österreich „prTRVB H 118 - Technische
Richtlinien vorbeugender Brandschutz"
• in der Schweiz VKF/AEAI-Brandschutzrichtlinien
25-03 und 105-03
Montage HACK 20 bis 200 kW
Maschinenrichtlinen
Vorschriften Bauprodukte
Niederspannungsrichtlinien
EMV Verträglichkeit
Erweiterung zu 73/23/EWG
und 89/336/EWG
Prüfung von Schweißern
Heizkessel für feste Brennstoffe
EMV Störaussendung
EMV Immunität
Vorschriften, Normen und Richtlinien
Normen und Richtlinien
• VDI 2035 „Verhütung von Schäden durch Korrosion
und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen
mit Vorlauftemperaturen bis 120°C". Anstelle der
maximalen Härte von 11,2 dH bei 20 bis 50 lt/kW
spezifischen Anlagenvolumen ist für den Kessel bis
90 kW der maximale Kalkinhalt bei der Erstbe-
füllung auf 20.000 lt°dH (Anlagevolumen in Liter
multipliziert mit der Härte in Grad deutscher Härte)
begrenzt. Bei Kessel über 90 kW auf 30.000 lt°dH.
• EN 12828 „Heizungssysteme in Gebäuden -
Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen".
Der Sicherheitstemperaturbegrenzer (100°C) ist im
hier beschriebenen Kessel bereits eingebaut.
Bauseits ist ein ausreichend dimensio-
niertes Ausgleichsgefäß (mindestens 10% des
Anlagevolumens), ein Sicherheitsventil, eine
Wassermangelsicherung bzw. Minimaldruckbe-
grenzung und eine thermische Ablaufsicherung zu
installieren.
• EN 12831 „Heizungsanlagen in Gebäuden -
Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast"
• EN 13384 „Abgasanlagen - Wärme- und
strömungstechnische Berechnungsverfahren"
• nur in Deutschland DIN 18160 „Abgasanlagen -
Planung und Ausführung"
• nur in Österreich ÖNORM H 5170 „Heizungsanlagen
- Brandschutztechnische Anforderungen"
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2012-06