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Zuschlag Für Abgesenkten Betrieb; Auslegung Der Wärmequelle - Viessmann VITOCAL 350-A Typ AWI Planungsanleitung

Luft/wasser-wärmepumpe
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Auslegung
(Fortsetzung)
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*
2
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
Zuschlag für abgesenkten Betrieb
Da die Wärmenpumpenregelung mit einer Temperaturbegrenzung
für abgesenkten Betrieb ausgestattet ist, kann auf den Zuschlag
für abgesenkten Betrieb gemäß DIN EN 12831 verzichtet werden.
Weiterhin verfügt die Regelung über eine Einschaltoptimierung,
so dass auch auf den Zuschlag für Aufheizung aus abgesenkten
Betrieb verzichtet werden kann.
4.2 Auslegung der Wärmequelle
Luft/Wasser-Wärmepumpen werden überwiegend monoenerge-
tisch betrieben. Bei tiefen Außentemperaturen nimmt die Heiz-
leistung der Wärmepumpe ab, gleichzeitig steigt aber der
Wärmebedarf.
Würden die Anlagen monovalent betrieben, so wären sehr große
Anlagen erforderlich. Für den größeren Teil der Laufzeit wäre die
Wärmepumpe überdimensioniert.
Bis zu einem Bivalenzpunkt (z.B. -5 °C) übernimmt die Wärme-
pumpe den gesamten Anteil der benötigten Heizlast. Unterhalb
des Bivalenzpunkts hebt die Wärmepumpe die Rücklauftempera-
tur des Heizsystems an und eine Elektro-Heizung (Zubehör, z.B.
als Heizwasser-Durchlauferhitzer im Heizungsvorlauf) heizt nach.
Die Dimensionierung erfolgt nach den Leistungsdiagrammen im
Datenblatt.
*1
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
*2
Übersteigt der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
VITOCAL 350-A
bei Bezugstemperatur 45 °C
30
45
50
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
ca. 1200
ca. 1800
ca. 2000
Beide Funktionen müssen in der Regelung aktiviert werden. Falls
auf die genannten Zuschläge aufgrund der aktivierten Regelungs-
funktionen verzichtet wird, muss dies bei der Übergabe der
Anlage an den Anlagenbetreiber protokolliert werden.
Sollen die Zuschläge trotz der genannten Regelungsoptionen
berücksichtigt werden, sind sie nach DIN EN 12831 zu berech-
nen.
Empfohlener Heizlastzuschlag
für Trinkwassererwärmung
*
1
in kW/Person
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250
VIESMANN
4
35

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