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Zuschlag Für Trinkwassererwärmung Bei Monovalenter Betriebsweise; Zuschlag Für Abgesenkten Betrieb - Viessmann VITOCAL 300-A Typ AWO 302.A Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
Hinweis
Den Heizwasser-Durchlauferhitzer bauseits vorsehen.
Falls die Wärmepumpe in der monovalenten Betriebsweise den
Wärmebedarf nicht decken kann, muss die Wärmepumpe mono-
energetisch (mit Heizwasser-Durchlauferhitzer) oder bivalent (mit
externem Wärmeerzeuger) betrieben werden. Andernfalls besteht
die Gefahr, dass der Verflüssiger einfriert und die Wärmepumpe
erheblich beschädigt wird.
Bei Wärmepumpenanlagen mit monovalenter Betriebsweise ist eine
genaue Dimensionierung besonders wichtig, da zu groß gewählte
Geräte oftmals mit unverhältnismäßig hohen Anlagenkosten verbun-
den sind. Überdimensionierung daher vermeiden!
Bei der Dimensionierung der Wärmepumpe Folgendes beachten:
■ Zuschläge für Sperrzeiten zur Heizlast des Gebäudes berücksich-
tigen. Das Energieversorgungsunternehmen darf die Stromversor-
gung von Wärmepumpen für max. 3 × 2 Stunden innerhalb
24 Stunden unterbrechen.
Zusätzlich individuelle Regelungen von Sondervertragskunden
berücksichtigen.
■ Aufgrund der Gebäudeträgheit bleiben 2 Stunden Sperrzeit unbe-
rücksichtigt.
Hinweis
Zwischen 2 Sperrzeiten muss die Freigabezeit mindestens so lang
sein wie die vorhergegangene Sperrzeit.
4
Überschlägige Ermittlung der Heizlast auf Basis der beheizten
Fläche
Die beheizte Fläche (in m
tungsbedarf multipliziert:
Zuschlag für Trinkwassererwärmung bei monovalenter Betriebsweise
Hinweis
Im bivalenten Betrieb der Wärmepumpe ist die zur Verfügung ste-
hende Heizleistung normalerweise so hoch, dass dieser Zuschlag
nicht berücksichtigt werden muss.
Niedriger Bedarf
*6
Normaler Bedarf
Oder
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*6
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
Zuschlag für abgesenkten Betrieb
Da die Wärmepumpenregelung mit einer Temperaturbegrenzung für
abgesenkten Betrieb ausgestattet ist, kann auf den Zuschlag für
abgesenkten Betrieb gemäß EN 12831 verzichtet werden.
*5
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
*6
Falls der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte übersteigt, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
VIESMANN
44
(Fortsetzung)
2
) wird mit folgendem spezifischen Leis-
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
Bezugstemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
Passivhaus
Niedrigenergiehaus
Neubau (gemäß EnEV)
Haus (Bj. vor 1995 mit normaler Wärmedämmung)
Altes Haus (ohne Wärmedämmung)
Theoretische Auslegung bei 3 × 2 Stunden Sperrzeit oder bei
Einsatz im Smart Grid
Beispiel:
Neubau mit guter Wärmedämmung (50 W/m
Fläche von 600 m
2
■ Überschlägig ermittelte Heizlast: 30 kW
■ Maximale Sperrzeit 3 × 2 Stunden bei minimaler Außentemperatur
gemäß EN 12831
Bei 24 h ergibt sich daraus eine Tages-Wärmemenge von:
■ 30 kW · 24 h = 720 kWh
Um die maximale Tages-Wärmemenge zu decken, stehen aufgrund
der Sperrzeiten für den Wärmepumpenbetrieb nur 18 h pro Tag zur
Verfügung. Wegen der Gebäudeträgheit bleiben 2 Stunden unbe-
rücksichtigt.
■ 720 kWh / (18 + 2) h = 36 kW
Die Leistung der Wärmepumpe muss bei einer max. Sperrzeit von
3 × 2 h pro Tag also um 20 % erhöht werden.
Oft werden Sperrzeiten nur bei Bedarf geschaltet. Erkundigen Sie
sich beim zuständigen EVU des Kunden über Sperrzeiten.
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwasser-
bedarf von ca. 50 l pro Person und Tag mit ca. 45 °C ausgegangen.
■ Dieser Bedarf entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca.
0,25 kW pro Person bei 8 h Aufheizzeit.
■ Dieser Zuschlag wird nur berücksichtigt, falls die Summe der
zusätzlichen Heizlast größer ist als 20 % der nach EN 12831
berechneten Heizlast.
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
15 bis 30
30 bis 60
1200 bis 2400
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
30
45
50
Durch die Einschaltoptimierung der Wärmepumpenregelung kann
auch auf den Zuschlag für Aufheizung aus dem abgesenkten Betrieb
verzichtet werden.
2
) und einer beheizten
Empfohlener Heizlastzuschlag
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
600 bis 1200
Empfohlener Heizlastzuschlag
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
ca. 1200
ca. 1800
ca. 2000
VITOCAL 300-A
2
10 W/m
2
40 W/m
50 W/m
2
80 W/m
2
2
120 W/m
*5
0,08 bis 0,15
0,15 bis 0,30
*5
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250

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