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Zuschlag Für Trinkwassererwärmung Bei Monovalenter Betriebsweise; Zuschlag Für Abgesenkten Betrieb; Wärmequellen Für Sole/Wasser-Wärmepumpen; Wärmegewinnung Mit Erdsonden - Viessmann VITOCAL 300-G PRO Typ BW 301.CS090 Planungsanleitung

Sole/wasser- und wasser/wasser-wärmepumpen 1- und 2-stufig, 82,8 bis 296,0 kw
Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
Zuschlag für Trinkwassererwärmung bei monovalenter Betriebsweise
Hinweis
Im bivalenten Betrieb der Wärmepumpe ist die zur Verfügung ste-
hende Heizleistung normalerweise so hoch, dass dieser Zuschlag
nicht berücksichtigt werden muss.
Niedriger Bedarf
*9
Normaler Bedarf
Oder
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*9
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
Zuschlag für abgesenkten Betrieb
4
Da die Wärmepumpenregelung mit einer Temperaturbegrenzung für
abgesenkten Betrieb ausgestattet ist, kann auf den Zuschlag für
abgesenkten Betrieb gemäß EN 12831 verzichtet werden.
Durch die Einschaltoptimierung der Wärmepumpenregelung kann
auch auf den Zuschlag für Aufheizung aus dem abgesenkten Betrieb
verzichtet werden.
4.8 Wärmequellen für Sole/Wasser-Wärmepumpen
Wärmegewinnung mit Erdsonden
Erdsonden können gemäß VDI 4640 (Deutschland) geplant und aus-
geführt werden. In der Schweiz gelten die Angaben gemäß SIA 384,
kantonale und örtliche Vorschriften.
Bewilligungsbehörde für Bohrungen in Deutschland:
■ Bohrungen < 100 m: Wasser-Wirtschaftsamt
■ Bohrungen > 100 m: Zuständiges Bergbauamt

Frostschutz

Für den störungsfreien Betrieb der Wärmepumpe sind im Primär-
kreis Frostschutzmittel auf Glycol-Basis einzusetzen. Diese müssen
Frostschutz bis min. -15 °C gewährleisten und geeignete Inhibitoren
für den Korrosionsschutz beinhalten. Fertiggemische gewährleisten
eine gleichmäßige Konzentrationsverteilung.
Wir empfehlen für den Primärkreis das Viessmann Wärmeträgerme-
dium Tyfocor auf Basis von Ethylenglycol (Fertiggemisch bis -15 °C,
hellgrün).
*8
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
*9
Falls der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte übersteigt, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
Viesmann
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(Fortsetzung)
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
15 bis 30
30 bis 60
Bezugstemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwasser-
bedarf von ca. 50 l pro Person und Tag mit ca. 45 °C ausgegangen.
■ Dieser Bedarf entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca.
0,25 kW pro Person bei 8 h Aufheizzeit.
■ Dieser Zuschlag wird nur berücksichtigt, falls die Summe der
zusätzlichen Heizlast größer ist als 20 % der nach EN 12831
berechneten Heizlast.
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
600 bis 1200
1200 bis 2400
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
30
ca. 1200
45
ca. 1800
50
ca. 2000
Beide Funktionen müssen in der Regelung aktiviert werden. Falls
auf die genannten Zuschläge aufgrund der aktivierten Regelungs-
funktionen verzichtet wird, muss dies bei der Übergabe der Anlage
an den Anlagenbetreiber protokolliert werden.
Falls die Zuschläge trotz der genannten Regelungsoptionen berück-
sichtigt werden sollen, erfolgt die Berechnung nach EN 12831.
Für die Bohrungen sollte ein nach DVGW Arbeitsblatt W 120 zertifi-
ziertes oder ein FWS-Gütesiegel zertifiziertes Bohrunternehmen
beauftragt werden.
Wir empfehlen die komplette Auslegung auf regionale Bedingungen
durch örtliche Dienstleister.
Hinweis
Bei der Wahl des Frostschutzmittels unbedingt die Vorgaben der
Bewilligungsbehörde einhalten.
Empfohlener Heizlastzuschlag
*8
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
0,08 bis 0,15
0,15 bis 0,30
Empfohlener Heizlastzuschlag
*8
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250
VITOCAL

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