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Zuschlag Für Trinkwassererwärmung; Zuschlag Für Abgesenkten Betrieb; Wärmequelle Für Sole/Wasser-Wärmepumpen; Frostschutz - Viessmann VITOCAL 222-G Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
Auslegung bei typischer Anlagenkonfiguration:
■ Heizleistung der Wärmepumpe auf ca. 70 bis 85 % der max. erfor-
derlichen Gebäude-Heizlast gemäß DIN EN 12831 auslegen.
■ Anteil der Wärmepumpe an der Jahresheizarbeit beträgt ca. 95 %.
■ Sperrzeiten müssen nicht berücksichtigt werden.
Zuschlag für Trinkwassererwärmung
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwasser-
bedarf von ca. 50 Liter pro Person und Tag mit ca. 45 ºC ausgegangen.
■ Dies entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca. 0,25 kW pro Per-
son bei 8 h Aufheizzeit.
■ Dieser Zuschlag wird nur berücksichtigt, falls die Summe der zusätz-
lichen Heizlast größer als 20 % der nach DIN EN 12831 berechneten
Heizlast ist.
Niedriger Bedarf
*11
Normaler Bedarf
oder
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*11
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
Zuschlag für abgesenkten Betrieb
Da die Wärmenpumpenregelung mit einer Temperaturbegrenzung für
abgesenkten Betrieb ausgestattet ist, kann auf den Zuschlag für abge-
senkten Betrieb gemäß DIN EN 12831 verzichtet werden.
Durch die Einschaltoptimierung der Wärmepumpenregelung kann
auch auf den Zuschlag für Aufheizung aus abgesenkten Betrieb ver-
zichtet werden.
12.5 Wärmequelle für Sole/Wasser-Wärmepumpen

Frostschutz

Für den störungsfreien Betrieb der Wärmepumpe sind im Primärkreis
Frostschutzmittel auf Glycol-Basis einzusetzen. Diese müssen Frost-
schutz bis min. -15 °C gewährleisten und geeignete Inhibitoren für den
Korrosionsschutz beinhalten. Fertiggemische gewährleisten eine
gleichmäßige Konzentrationsverteilung.
Wir empfehlen für den Primärkreis das Fertiggemisch „Tyfocor" auf
Basis von Ethylenglycol.

Erdkollektor

Die thermischen Eigenschaften der oberen Erdschicht, wie volumetri-
sche Wärmekapazität und Wärmeleitfähigkeit, sind sehr stark abhän-
gig von der Zusammensetzung und der Beschaffenheit des Erd-
reichs.
Die Speichereigenschaften und die Wärmeleitfähigkeit sind umso grö-
ßer, je mehr der Boden mit Wasser angereichert ist, desto höher der
Anteil der mineralischen Bestandteile (Quarz oder Feldspat) und je
geringer die Porenanteile sind.
*10
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
Übersteigt der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
*11
VITOCAL
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/d und Person
15 bis 30
30 bis 60
Bezugstemperatur 45 °C
in l/d und Person
30
45
50
Hinweis
Die gegenüber der monovalenten Betriebsweise geringere Dimensio-
nierung der Wärmepumpe hat eine Erhöhung der Laufzeit zur Folge.
Um dies zu kompensieren, muss bei Sole/Wasser-Wärmepumpen die
Wärmequelle vergrößert werden.
Bei einer Erdsondenanlage Richtwert für Jahresentzugsarbeit von
∙ a nicht überschreiten.
100 kWh/m
Spezifische Nutzwärme
in Wh/d und Person
600 bis 1200
1200 bis 2400
Spezifische Nutzwärme
in Wh/d und Person
ca. 1200
ca. 1800
ca. 2000
Beide Funktionen müssen in der Regelung aktiviert werden. Falls auf
die genannten Zuschläge aufgrund der aktivierten Regelungsfunktio-
nen verzichtet wird, muss dies bei der Übergabe der Anlage an den
Anlagenbetreiber protokolliert werden.
Sollen die Zuschläge trotz der genannten Regelungsoptionen berück-
sichtigt werden, erfolgt die Berechnung nach DIN EN 12831.
Falls der Primärkreis der Wärmepumpe über eine zusätzliche System-
trennung (Zwischenkreis) verfügt, dürfen erdsonden- oder erdkollek-
torseitig auch Frostschutzmittel ohne Inhibitoren verwendet werden.
Hinweis
Bei der Wahl des Frostschutzmittels unbedingt die Vorgaben der
Bewilligungsbehörde einhalten.
Die spezifischen Entzugsleistungen q
zwischen ca. 10 und 35 W/m
2
.
Trockener sandiger Boden
Feuchter sandiger Boden
Trockener lehmiger Boden
Feuchter lehmiger Boden
Grundwasserführender Boden
Empfohlener Heizlastzuschlag
*10
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
0,08 bis 0,15
0,15 bis 0,30
Empfohlener Heizlastzuschlag
*10
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250
für das Erdreich liegen dabei
E
q
= 10–15 W/m
E
q
= 15–20 W/m
E
q
= 20–25 W/m
E
q
= 25–30 W/m
E
q
= 30–35 W/m
E
VIESMANN
12
2
2
2
2
2
61

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