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Zuschlag Für Trinkwassererwärmung Bei Monovalenter Betriebsweise; Zuschlag Für Abgesenkten Betrieb; Monoenergetische Betriebsweise - Viessmann VITOCAL 200-S AWB-E-AC 201.D Planungsanleitung

Luft/wasser-wärmepumpen mit innen- und außeneinheit split-ausführung, 2,4 bis 14,7 kw
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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
Theoretische Auslegung bei 3 × 2 Stunden Sperrzeit oder bei
Einsatz im Smart Grid
Beispiel:
Niedrigenergiehaus (40 W/m
180 m
2
■ Überschlägig ermittelte Heizlast: 7,2 kW
■ Maximale Sperrzeit 3 × 2 Stunden bei minimaler Außentemperatur
gemäß EN 12831
Bei 24 h ergibt sich so eine Tages-Wärmemenge von:
■ 7,2 kW / 24 h = 173 kWh
Zuschlag für Trinkwassererwärmung bei monovalenter Betriebsweise
Hinweis
Im bivalenten Betrieb der Wärmepumpe ist die zur Verfügung ste-
hende Heizleistung normalerweise so hoch, dass dieser Zuschlag
nicht berücksichtigt werden muss.
Niedriger Bedarf
*15
Normaler Bedarf
Oder
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*15
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
Zuschlag für abgesenkten Betrieb
Da die Wärmepumpenregelung mit einer Temperaturbegrenzung für
abgesenkten Betrieb ausgestattet ist, kann auf den Zuschlag für
abgesenkten Betrieb gemäß EN 12831 verzichtet werden.
Durch die Einschaltoptimierung der Wärmepumpenregelung kann
auch auf den Zuschlag für Aufheizung aus dem abgesenkten Betrieb
verzichtet werden.

Monoenergetische Betriebsweise

Die Wärmepumpenanlage wird im Heizbetrieb durch einen integrier-
ten oder als Zubehör erhältlichen Heizwasser-Durchlauferhitzer
unterstützt. Die Zuschaltung erfolgt durch die Regelung in Abhängig-
7
keit der Außentemperatur (Bivalenztemperatur) und der Heizlast.
Hinweis
Der Anteil des vom Heizwasser-Durchlauferhitzer verbrauchten
Stroms wird in der Regel nicht mit Sondertarifen berechnet.
Auslegung bei typischer Anlagenkonfiguration:
■ Heizleistung der Wärmepumpe auf ca. 70 bis 85 % der max. erfor-
derlichen Gebäude-Heizlast gemäß EN 12831 auslegen.
■ Anteil der Wärmepumpe an der Jahresheizarbeit beträgt ca. 95 %.
■ Sperrzeiten müssen nicht berücksichtigt werden.
*14
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
*15
Falls der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte übersteigt, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
VIESMANN
124
(Fortsetzung)
2
) mit einer beheizten Fläche von
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
15 bis 30
30 bis 60
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
Um die maximale Tages-Wärmemenge zu decken, stehen aufgrund
der Sperrzeiten für den Wärmepumpenbetrieb nur 18 h pro Tag zur
Verfügung. Wegen der Gebäudeträgheit bleiben 2 Stunden unbe-
rücksichtigt.
■ 173 kWh / (18 + 2) h = 8,65 kW
Die Leistung der Wärmepumpe müsste bei einer maximalen Sperr-
zeit von 3 × 2 Stunden pro Tag also um 20 % erhöht werden.
Oft werden Sperrzeiten nur bei Bedarf geschaltet. Erkundigen Sie
sich beim zuständigen EVU des Kunden über Sperrzeiten.
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwasser-
bedarf von ca. 50 l pro Person und Tag mit ca. 45 °C ausgegangen.
■ Dieser Bedarf entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca.
0,25 kW pro Person bei 8 h Aufheizzeit.
■ Dieser Zuschlag wird nur berücksichtigt, falls die Summe der
zusätzlichen Heizlast größer ist als 20 % der nach EN 12831
berechneten Heizlast.
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
600 bis 1200
1200 bis 2400
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
30
ca. 1200
45
ca. 1800
50
ca. 2000
Beide Funktionen müssen in der Regelung aktiviert werden. Falls
auf die genannten Zuschläge aufgrund der aktivierten Regelungs-
funktionen verzichtet wird, muss dies bei der Übergabe der Anlage
an den Anlagenbetreiber protokolliert werden.
Falls die Zuschläge trotz der genannten Regelungsoptionen berück-
sichtigt werden sollen, erfolgt die Berechnung nach EN 12831.
Hinweis
Die gegenüber der monovalenten Betriebsweise geringere Dimen-
sionierung der Wärmepumpe hat eine Erhöhung der Laufzeit zur
Folge.
Empfohlener Heizlastzuschlag
*14
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
0,08 bis 0,15
0,15 bis 0,30
Empfohlener Heizlastzuschlag
*14
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250
VITOCAL

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