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Zuschlag Für Trinkwassererwärmung Bei Monovalenter Betriebsweise; Zuschlag Für Abgesenkten Betrieb; Monoenergetische Betriebsweise; Bivalente Betriebsweise - Viessmann VITOCAL 200-A AWCI-AC 201.A Planungsanleitung

Luft/wasser-wärmepumpen für innen- oder außenaufstellung monoblock-ausführung, 2,9 bis 20,6 kw
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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
Zuschlag für Trinkwassererwärmung bei monovalenter Betriebsweise
Hinweis
Im bivalenten Betrieb der Wärmepumpe ist die zur Verfügung ste-
hende Heizleistung normalerweise so hoch, dass dieser Zuschlag
nicht berücksichtigt werden muss.
Niedriger Bedarf
*10
Normaler Bedarf
Oder
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*10
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
Zuschlag für abgesenkten Betrieb
Da die Wärmepumpenregelung mit einer Temperaturbegrenzung für
abgesenkten Betrieb ausgestattet ist, kann auf den Zuschlag für
abgesenkten Betrieb gemäß EN 12831 verzichtet werden.
Durch die Einschaltoptimierung der Wärmepumpenregelung kann
auch auf den Zuschlag für Aufheizung aus dem abgesenkten Betrieb
verzichtet werden.

Monoenergetische Betriebsweise

Die Wärmepumpenanlage wird im Heizbetrieb durch einen integrier-
ten oder als Zubehör erhältlichen Heizwasser-Durchlauferhitzer
unterstützt. Die Zuschaltung erfolgt durch die Regelung in Abhängig-
keit der Außentemperatur (Bivalenztemperatur) und der Heizlast.
Hinweis
Der Anteil des vom Heizwasser-Durchlauferhitzer verbrauchten
Stroms wird in der Regel nicht mit Sondertarifen berechnet.
Auslegung bei typischer Anlagenkonfiguration:
■ Heizleistung der Wärmepumpe auf ca. 70 bis 85 % der max. erfor-
derlichen Gebäude-Heizlast gemäß EN 12831 auslegen.
■ Anteil der Wärmepumpe an der Jahresheizarbeit beträgt ca. 95 %.
■ Sperrzeiten müssen nicht berücksichtigt werden.

Bivalente Betriebsweise

Externer Wärmeerzeuger
Die Wärmepumpenregelung ermöglicht den bivalenten Betrieb der
Wärmepumpe mit einem externen Wärmeerzeuger, z. B. Öl-Heiz-
kessel.
*9
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
*10
Falls der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte übersteigt, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
VITOCAL
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
15 bis 30
30 bis 60
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/Tag und Person
30
45
50
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwasser-
bedarf von ca. 50 l pro Person und Tag mit ca. 45 °C ausgegangen.
■ Dieser Bedarf entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca.
0,25 kW pro Person bei 8 h Aufheizzeit.
■ Dieser Zuschlag wird nur berücksichtigt, falls die Summe der
zusätzlichen Heizlast größer ist als 20 % der nach EN 12831
berechneten Heizlast.
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
600 bis 1200
1200 bis 2400
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
ca. 1200
ca. 1800
ca. 2000
Beide Funktionen müssen in der Regelung aktiviert werden. Falls
auf die genannten Zuschläge aufgrund der aktivierten Regelungs-
funktionen verzichtet wird, muss dies bei der Übergabe der Anlage
an den Anlagenbetreiber protokolliert werden.
Falls die Zuschläge trotz der genannten Regelungsoptionen berück-
sichtigt werden sollen, erfolgt die Berechnung nach EN 12831.
Hinweis
Die gegenüber der monovalenten Betriebsweise geringere Dimen-
sionierung der Wärmepumpe hat eine Erhöhung der Laufzeit zur
Folge.
Der externe Wärmeerzeuger ist hydraulisch so eingebunden, dass
die Wärmepumpe auch zur Rücklauftemperaturanhebung des Kes-
sels genutzt werden kann. Die Systemtrennung erfolgt entweder mit
einer hydraulischen Weiche oder durch einen Heizwasser-Puffer-
speicher. Für einen optimalen Betrieb der Wärmepumpe muss der
externe Wärmeerzeuger über einen Mischer in den Heizwasservor-
lauf eingebunden werden. Mit der direkten Ansteuerung dieses
Mischers durch die Wärmepumpenregelung wird eine schnelle
Reaktion erreicht.
Empfohlener Heizlastzuschlag
*9
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
0,08 bis 0,15
0,15 bis 0,30
Empfohlener Heizlastzuschlag
*9
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250
VIESMANN
121
7

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