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Dimensionierung Der Wärmepumpe; Monovalente Betriebsweise; Theoretische Auslegung Bei 3 × 2 Stunden Sperrzeiten; Zuschlag Für Die Trinkwassererwärmung - Viessmann VITOCAL 350-A Typ AWI Planungsanleitung

Luft/wasser-wärmepumpe
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Inhaltsverzeichnis

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Auslegung
4.1 Dimensionierung der Wärmepumpe
Hinweis
Bei Wärmepumpenanlagen mit monovalenter Betriebsweise ist eine genaue Dimensionierung besonders wichtig, da zu groß gewählte
Geräte oft mit unverhältnismäßig hohen Anlagenkosten verbunden sind. Überdimensionierung daher vermeiden!
Zuerst ist die Norm-Gebäudeheizlast Φ
stellen. Für das Kundengespräch und die Angebotserstellung
genügt es in der Regel, diese überschlägig zu ermitteln.

Monovalente Betriebsweise

Bei monovalenter Betriebsweise muss die Wärmepumpe als einzi-
ger Wärmeerzeuger den gesamten Wärmebedarf des Gebäudes
gemäß DIN EN 12831 decken.
Um die erforderliche Heizleistung zu bemessen, sind ggf.
Zuschläge für Sperrzeiten der Energieversorgungsunternehmen
zu berücksichtigen. Die Stromzufuhr kann für max. 3 × 2 Stunden
innerhalb 24 Stunden unterbrochen werden.
Bei Sondervertragskunden sind eventuell spezifische Regelungen
zu berücksichtigen. Aufgrund der Gebäudeträgheit bleiben bei der
Dimensionierung des Leistungszuschlags 2 Stunden Sperrzeit
unberücksichtigt.
Zwischen zwei Unterbrechungszeiten muss die Freigabezeit aller-
dings mindestens so lange sein wie die vorhergegangene Sperr-
zeit.
4
Theoretische Auslegung bei 3 × 2 Stunden Sperrzeiten
Ermittelte Heizlast 14,4 kW
Maximale Sperrzeit 3 × 2 Stunden bei minimaler Außentemperatur
gemäß DIN EN 12831
Bei 24 h ergibt sich so eine Tages-Wärmemenge von:
14,4 kW ∙ 24 h = 346 kWh
Um die maximale Tages-Wärmemenge zu decken, stehen auf-
grund der Sperrzeiten von 3 × 2 Stunden nur 18 h/Tag zur Verfü-
gung. Wegen der Gebäudeträgheit bleiben 2 Stunden
unberücksichtigt.
Zuschlag für die Trinkwassererwärmung
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem maximalen Warm-
wasserbedarf von ca. 50 Liter pro Person und Tag mit ca. 45 ºC
ausgegangen.
Niedriger Bedarf
*
2
Normaler Bedarf
oder
*1
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
*2
Übersteigt der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
VIESMANN
34
des Gebäudes festzu-
HL
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in Liter/Tag und Person
15 – 30
30 – 60
Vor der Bestellung muss wie bei allen Heizungssystemen die
Norm-Heizlast des Gebäudes nach DIN EN 12831 ermittelt und
die Wärmepumpe entsprechend ausgewählt werden.
Überschlägige Ermittlung der Heizlast auf Basis der
beheizten Fläche
Die beheizte Fläche (in m2) wird mit folgendem spezifischen Leis-
tungsbedarf multipliziert:
Passivhaus
Niedrigenergiehaus
Neubau
(gemäß WSchVO 95 oder EnEV)
Haus
(Bj. vor 1995 mit normaler Wärmedämmung)
Altes Haus
(ohne Wärmedämmung)
Beispiel:
Bei einem Bestandsgebäude mit normaler Wärmedämmung
2
(80 W/m
) und einer beheizten Fläche von 180 m
überschlägig ermittelte Heizlast 14,4 kW.
346 kWh/(18 + 2) h = 17,3 kW
Die Leistung der Wärmepumpe müsste bei einer maximalen
Sperrzeit von 3 × 2 Stunden pro Tag also um 17 % erhöht werden.
Oft werden Sperrzeiten nur bei Bedarf geschaltet. Erkundigen Sie
sich beim zuständigen EVU des Kunden über Sperrzeiten.
Dies entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca. 0,25 kW pro
Person bei 8 h Aufheizzeit. Dieser Zuschlag wird nur berücksich-
tigt, falls die Summe der zusätzlichen Heizlast größer als 20 %
der nach DIN EN 12831 berechneten Heizlast ist.
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
600 – 1200
1200 – 2400
10 W/m
40 W/m
50 W/m
80 W/m
120 W/m
2
beträgt die
Empfohlener Heizlastzuschlag
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
0,08 – 0,15
0,15 – 0,30
VITOCAL 350-A
2
2
2
2
2
*
1

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