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Monoenergetische Betriebsweise; Zuschlag Für Trinkwassererwärmung; Zuschlag Für Abgesenkten Betrieb - Viessmann VITOCAL 200-G series Planungsanleitung

Sole/wasser-wärmepumpe
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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
Passivhaus
Niedrigenergiehaus
Neubau (gemäß EnEV)
Haus (Bj. vor 1995 mit normaler Wärmedämmung)
Altes Haus (ohne Wärmedämmung)
Theoretische Auslegung bei 3 × 2 Stunden Sperrzeit
Beispiel:
Niedrigenergiehaus (40 W/m
2
120 m
■ Überschlägig ermittelte Heizlast: 4,8 kW
■ Maximale Sperrzeit 3 × 2 Stunden bei minimaler Außentemperatur
gemäß DIN EN 12831

Monoenergetische Betriebsweise

Die Wärmepumpenanlage wird im Heizbetrieb durch einen Heizwas-
ser-Durchlauferhitzer unterstützt. Die Zuschaltung erfolgt durch die
Regelung in Abhängigkeit der Außentemperatur (Bivalenztemperatur)
und der Heizlast.
Hinweis
Der Anteil des vom Heizwasser-Durchlauferhitzer verbrauchten
Stroms wird in der Regel nicht mit Sondertarifen berechnet.
Auslegung bei typischer Anlagenkonfiguration:
■ Heizleistung der Wärmepumpe auf ca. 70 bis 85 % der max. erfor-
derlichen Gebäude-Heizlast gemäß DIN EN 12831 auslegen.
■ Anteil der Wärmepumpe an der Jahresheizarbeit beträgt ca. 95 %.
■ Sperrzeiten müssen nicht berücksichtigt werden.
Zuschlag für Trinkwassererwärmung
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwasser-
bedarf von ca. 50 Liter pro Person und Tag mit ca. 45 ºC ausgegangen.
■ Dies entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca. 0,25 kW pro Per-
son bei 8 h Aufheizzeit.
5
■ Dieser Zuschlag wird nur berücksichtigt, falls die Summe der zusätz-
lichen Heizlast größer als 20 % der nach DIN EN 12831 berechneten
Heizlast ist.
Niedriger Bedarf
*6
Normaler Bedarf
oder
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*6
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
Zuschlag für abgesenkten Betrieb
Da die Wärmenpumpenregelung mit einer Temperaturbegrenzung für
abgesenkten Betrieb ausgestattet ist, kann auf den Zuschlag für abge-
senkten Betrieb gemäß DIN EN 12831 verzichtet werden.
Durch die Einschaltoptimierung der Wärmepumpenregelung kann
auch auf den Zuschlag für Aufheizung aus abgesenkten Betrieb ver-
zichtet werden.
*5
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
Übersteigt der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
*6
VIESMANN
26
(Fortsetzung)
10 W/m
40 W/m
50 W/m
80 W/m
120 W/m
2
) und einer beheizten Fläche von
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/d und Person
15 bis 30
30 bis 60
Bezugstemperatur 45 °C
in l/d und Person
2
Bei 24 h ergibt sich so eine Tages-Wärmemenge von:
■ 4,8 kW ∙ 24 h = 115,2 kWh
2
2
Um die maximale Tages-Wärmemenge zu decken, stehen aufgrund
2
der Sperrzeiten für den Wärmepumpenbetrieb nur 18 h pro Tag zur
2
Verfügung. Wegen der Gebäudeträgheit bleiben 2 Stunden unberück-
sichtigt.
■ 115,2 kWh / (18 + 2) h = 5,76 kW
Die Leistung der Wärmepumpe müsste bei einer maximalen Sperrzeit
von 3 × 2 Stunden pro Tag also um 17 % erhöht werden.
Oft werden Sperrzeiten nur bei Bedarf geschaltet. Erkundigen Sie sich
beim zuständigen EVU des Kunden über Sperrzeiten.
Hinweis
Die gegenüber der monovalenten Betriebsweise geringere Dimensio-
nierung der Wärmepumpe hat eine Erhöhung der Laufzeit zur Folge.
Um dies zu kompensieren, muss bei Sole/Wasser-Wärmepumpen die
Wärmequelle vergrößert werden.
Bei einer Erdsondenanlage Richtwert für Jahresentzugsarbeit von
∙ a nicht überschreiten.
100 kWh/m
Spezifische Nutzwärme
in Wh/d und Person
600 bis 1200
1200 bis 2400
Spezifische Nutzwärme
in Wh/d und Person
30
ca. 1200
45
ca. 1800
50
ca. 2000
Beide Funktionen müssen in der Regelung aktiviert werden. Falls auf
die genannten Zuschläge aufgrund der aktivierten Regelungsfunktio-
nen verzichtet wird, muss dies bei der Übergabe der Anlage an den
Anlagenbetreiber protokolliert werden.
Sollen die Zuschläge trotz der genannten Regelungsoptionen berück-
sichtigt werden, erfolgt die Berechnung nach DIN EN 12831.
Empfohlener Heizlastzuschlag
*5
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
0,08 bis 0,15
0,15 bis 0,30
Empfohlener Heizlastzuschlag
*5
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250
VITOCAL 200-G

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