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Zuschlag Für Die Trinkwassererwärmung; Zuschlag Für Abgesenkten Betrieb; Auslegung Der Wärmequelle - Viessmann VITOCAL Serie Planungsanleitung

Luft/wasser-wärmepumpe mit elektrischem antrieb für heizung und trinkwassererwärmung in monovalenten, monoenergetischen oder bivalenten heizungsanlagen für innenaufstellung, für außenaufstellung
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Auslegung
(Fortsetzung)
Zuschlag für die Trinkwassererwärmung
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem maximalen Warm-
wasserbedarf von ca. 50 Liter pro Person und Tag mit ca. 45 ºC
ausgegangen.
Niedriger Bedarf
*
2
Normaler Bedarf
oder
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*
2
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
Zuschlag für abgesenkten Betrieb
Da die Wärmenpumpenregelung mit einer Temperaturbegrenzung
für abgesenkten Betrieb ausgestattet ist, kann auf den Zuschlag
für abgesenkten Betrieb gemäß DIN EN 12831 verzichtet werden.
Weiterhin verfügt die Regelung über eine Einschaltoptimierung,
so dass auch auf den Zuschlag für Aufheizung aus abgesenkten
Betrieb verzichtet werden kann.
13.2 Auslegung der Wärmequelle
Luft/Wasser-Wärmepumpen werden überwiegend monoenerge-
tisch betrieben. Bei tiefen Außentemperaturen nimmt die Heiz-
leistung der Wärmepumpe ab, gleichzeitig steigt aber der
Wärmebedarf.
Für monovalenten Betrieb wären sehr große Anlagen erforderlich
und für den größeren Teil der Laufzeit wäre die Wärmepumpe
13
überdimensioniert.
Bis zu einem Bivalenzpunkt (z.B. -5 °C) übernimmt die Wärme-
pumpe den gesamten Anteil der benötigten Heizlast. Unterhalb
des Bivalenzpunkts hebt die Wärmepumpe die Rücklauftempera-
tur des Heizsystems an und eine Elektro-Heizung (Zubehör, z.B.
als Heizwasser-Durchlauferhitzer im Heizungsvorlauf) heizt nach.
Die Dimensionierung erfolgt nach den Leistungsdiagrammen.
*1
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
*2
Übersteigt der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
VIESMANN
90
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in Liter/Tag und Person
15 – 30
30 – 60
bei Bezugstemperatur 45 °C
30
45
50
Dies entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca. 0,25 kW pro
Person bei 8 h Aufheizzeit. Dieser Zuschlag wird nur berücksich-
tigt, falls die Summe der zusätzlichen Heizlast größer als 20 %
der nach DIN EN 12831 berechneten Heizlast ist.
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
600 – 1200
1200 – 2400
Spezifische Nutzwärme
in Wh/Tag und Person
ca. 1200
ca. 1800
ca. 2000
Beide Funktionen müssen in der Regelung aktiviert werden. Falls
auf die genannten Zuschläge aufgrund der aktivierten Regelungs-
funktionen verzichtet wird, muss dies bei der Übergabe der
Anlage an den Anlagenbetreiber protokolliert werden.
Sollen die Zuschläge trotz der genannten Regelungsoptionen
berücksichtigt werden, sind sie nach DIN EN 12831 zu berech-
nen.
Empfohlener Heizlastzuschlag
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
0,08 – 0,15
0,15 – 0,30
Empfohlener Heizlastzuschlag
für Trinkwassererwärmung
*
1
in kW/Person
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250
VITOCAL
*
1

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