9. Betriebsanweisung
9.1.
Allgemeiner Hinweis
Die ordnungsgemäße Montage, Inbetriebnahme und regelmäßige Funktionsprüfung, sowie
Kontrolle des Leckanzeigers sind Voraussetzung für eine funktionierende Überwachung der
Anlage bzw. des Behälters.
Die Einschalthäufigkeit und Einschaltdauer der integrierten Pumpe zum Ausgleich minimaler
Undichtigkeiten richtet sich nach dem Volumen des Überwachungsraums und nach der
Dichtheit des gesamten Leckanzeigesystems. Grundsätzlich gilt: Je größer der Behälter und
somit auch das Volumen des Überwachungsraums, desto geringer ist die Einschalthäufigkeit
der Pumpe, jedoch ist die Einschaltdauer entsprechend länger. Eine stets zunehmende
Einschalthäufigkeit deutet auf eine zunehmende Undichtigkeit im Leckanzeigesystem hin.
Läuft die Pumpe zunehmend länger oder gar im Dauerlauf, so kann eine abnehmende
Pumpenleistung hierfür die Ursache sein. In beiden Fällen wird eine Überprüfung des
Leckanzeigesystems empfohlen.
Die grüne Betriebsleuchte (1.3) leuchtet ständig, sobald Spannung an den Leckanzeiger (1)
angelegt wird.
Ein optimal gewartetes und dichtes Leckanzeigesystem reduziert auch die Betriebskosten auf
ein minimales Niveau.
9.2.
Wartung
- Die Funktion der Betriebsleuchte „Grün" (1.3), die Sättigung der Trockenperlen (Pkt. 9.3)
sowie der Füllstand eventuell eingebauter Kondensatgefäße (9) sind durch den Betreiber
regelmäßig zu prüfen.
- Eine jährliche Funktionsprüfung ist durch einen Sachkundigen nach Pkt. 8.2 durchzuführen.
Leckanzeiger Typ D9
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