- Zulässige Dichten der Lagerflüssigkeiten und Abhängigkeit des Behälterdurchmessers:
Liegende – zylindrische Behälter
EN 12285-1, Klasse B/C
EN 12285-2, Klasse B/C
Ø (Meter)
Dichte (kg/dm³)
Stehende – zylindrische Behälter
DIN 6619 Teil 2
Ø (Meter)
Dichte (kg/dm³)
Stehende Behälter
DIN 6623 Teil 2
Dichte (kg/dm³)
Tabelle 2
- Bei unterirdischen Behältern nach DIN EN 12285-1, DIN 6608 Teil 2 und max. Dichte von
1,04 kg/dm³, darf ein möglicher Grundwasserspiegel maximal bis zum oberen Tankscheitel
ansteigen.
Um bei Erwärmung des Überwachungsraumes (z.B. Befüllung des Tanks mit wärmeren
Medien) eine ausreichende Überdrucksicherung des Überwachungsraumes zu
gewährleisten, dürfen bei
- Unterirdischen Behältern
- über einen entsprechenden Verteiler (siehe Zubehör) bis zu 8 Behälter mit einem
Leckanzeiger überwacht werden
- Oberirdischen Behältern
- grundsätzlich jeweils nur ein Tank mit einem Leckanzeiger überwacht werden
- je nach Größe des Tanks bzw. Überwachungsraumvolumens ist die entsprechende
Größe des Lufttrockners zu verwenden (siehe Pkt. 7.4)
5.4. Nicht genormte Behälter
Doppelwandige Behälter aus metallischen oder nichtmetallischen Werkstoffen, sofern den
Behältern eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (vorher Prüfzeichen oder
Bauartzulassung) oder eine Eignungsfeststellung erteilt wurde und ein Zulassungszeugnis
der Prüfstelle für Leckanzeigegeräte des TÜV Nord e.V. vorliegt , aus dem hervorgeht, dass
die Überwachungsräume in Verbindung mit einem dieser Leckanzeiger, als Teil eines
Leckanzeigesystems geeignet sind:
für Typ D 9– 255: Alarmschaltwert 255 mbar, zulässiger Betriebsüberdruck im
-
Überwachungsraum mindestens 0,4 bar
für Typ D 9– 325: Alarmschaltwert 325 mbar, zulässiger Betriebsüberdruck im
-
Überwachungsraum mindestens 0,57 bar
10
2,90 m 2,50 m
1,04
1,20
2,84 m 2,76 m
1,06
1,09
1,20m
1,90
DIN 6608 Teil 2
DIN 6616 Form A
DIN 6624 Teil 2
2,00 m
1,60 m 1,25 m
1,50
1,88
2,60 m
1,90 m
1,16
1,58
Leckanzeiger Typ D9
1,90