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Burstner A Serie Bedienungsanleitung Seite 15

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Sicherheit
Die Gasanlage vor Inbetriebnahme und gemäß den nationalen Bestim-
mungen von einer autorisierten Fachwerkstatt prüfen lassen. Dies gilt
auch für nicht angemeldete Fahrzeuge. Bei Änderungen an der Gasan-
lage die Gasanlage sofort von einer autorisierten Fachwerkstatt prüfen
lassen.
Auch der Gasdruckregler und die Abgasrohre müssen geprüft werden.
Der Gasdruckregler muss nach spätestens 10 Jahren ersetzt werden.
Verantwortlich für die Veranlassung der Maßnahme ist der Halter des
Fahrzeugs.
Bei Defekt an der Gasanlage (Gasgeruch, hoher Gasverbrauch) besteht
Explosionsgefahr! Sofort Haupt-Absperrventil an der Gasflasche
schließen. Fenster und Türen öffnen und gut lüften.
Bei Defekt an der Gasanlage: Nicht rauchen, keine offenen Flammen
entzünden und keine Elektroschalter (Lichtschalter usw.) betätigen.
An innenliegenden Anschlussstutzen dürfen nur die vorgesehenen
Geräte angeschlossen sein. Kein Gerät außerhalb des Fahrzeugs
betreiben, wenn es an einem innenliegenden Anschlussstutzen ange-
schlossen ist.
Vor Inbetriebnahme der Kochstelle für eine ausreichende Belüftung
sorgen. Fenster oder Dachhaube öffnen.
Gaskocher oder Gasbackofen nicht für Heizzwecke verwenden.
Wenn mehrere Gasgeräte vorhanden sind, ist für jedes Gasgerät ein
Gasabsperrventil erforderlich. Wenn einzelne Gasgeräte nicht genutzt
werden, das jeweilige Gasabsperrventil schließen.
Zündsicherungen müssen nach Erlöschen der Gasflamme innerhalb
einer Minute schließen. Dabei ist ein Klicken hörbar. Funktion von Zeit
zu Zeit prüfen.
Die eingebauten Gasgeräte sind ausschließlich für einen Betrieb mit
Propangas, Butangas oder mit einem Gemisch beider Gase ausgelegt.
Der Gasdruckregler sowie alle eingebauten Gasgeräte sind auf einen
Betriebsdruck von 30 mbar ausgelegt.
Propangas ist bis -42 °C, Butangas dagegen nur bis 0 °C vergasungs-
fähig. Bei tieferen Temperaturen ist kein Gasdruck mehr vorhanden.
Butangas ist für den Winterbetrieb nicht geeignet.
Regelmäßig den Gasschlauch am Gasflaschenanschluss auf Dichtheit
prüfen. Der Gasschlauch darf keine Risse aufweisen und nicht porös
sein. Den Gasschlauch spätestens 10 Jahre nach Herstellungsdatum in
einer autorisierten Fachwerkstatt auswechseln lassen. Der Betreiber der
Gasanlage muss den Austausch veranlassen.
Der Gaskasten ist aufgrund seiner Funktion und Konstruktion ein nach
außen offener Raum. Die serienmäßig eingebaute Zwangslüftung nie
abdecken oder zustellen. Ausströmendes Gas kann sonst nicht nach
außen abgeleitet werden.
Der Gaskasten darf nicht als Stauraum benutzt werden.
Den Gaskasten vor dem Zugriff Unbefugter sichern. Dazu den Zugang
verschließen.
Das Haupt-Absperrventil an der Gasflasche muss zugänglich sein.
Nur gasbetriebene Geräte (z. B. Gasgrill) anschließen, die für einen
Gasdruck von 30 mbar ausgelegt sind.
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A-Modell - 14/15 - Ausgabe 09/14 - 2476521 - BUE-0000-13DE

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