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Notfallausstattung; Im Ausland - Burstner A Serie Bedienungsanleitung

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Haltende Fahrzeuge bei
Dunkelheit
17.1.3
17.2
A-Modell - 14/15 - Ausgabe 09/14 - 2476521 - BUE-0000-13DE
Parken und Abstellen von
Fahrzeugen im öffentlichen
Verkehrsraum
innerhalb geschlossener Ort-
schaften
außerhalb geschlossener Ort-
schaften
1)
technisch zulässige Gesamtmasse
Angaben ohne Gewähr

Notfallausstattung

Im Fahrzeug muss mitge-
führt werden:
1)
technisch zulässige Gesamtmasse
Angaben ohne Gewähr
Verkehrsbestimmungen im Ausland
Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, sich vor Antritt der Reise ins Ausland
über die Verkehrsbestimmungen der bereisten Länder zu informieren.
Auskünfte erteilen die Automobilclubs oder die Ländervertretungen.
In einigen europäischen Ländern müssen Warnwesten getragen werden,
wenn außerorts bei Pannen oder Unfällen das Fahrzeug verlassen wird.
In vielen Ländern gelten bestimmte und zum Teil unterschiedliche Vor-
schriften und Regeln (z. B. unterschiedliche Warntafeln für Heckträger,
Mitführpflicht für Alkohol-Teströhren, Ersatzlampen, Warnwesten, zugelas-
sene Größe des Reservekanisters). Der Fahrzeugführer muss sich vor der
Fahrt über diese Regelungen informieren.
Die aktuellen Informationen können in der Regel auf den Internet-Seiten
der nationalen Automobilklubs abgerufen werden.
Die Informationen über die Verkehrsbestimmungen sind besonders wichtig,
da im Schadensfall das jeweilige Landesrecht gilt. Zur eigenen Sicherheit bei
Reisen ins Ausland immer folgende Punkte beachten:
Die Versicherungsbestätigung mitführen.
Einen Vordruck "Unfallbericht" von der Versicherung mitführen.
Unfälle in jedem Fall von der Polizei aufnehmen lassen.
Keine Dokumente unterschreiben, die nicht vollständig gelesen und ver-
standen worden sind.
Hilfreiche Tipps
Fahrzeuge
Fahrzeuge
von 2,8 bis
1)
bis 2,8 t
1)
3,5 t
nicht
nicht
betroffen
betroffen
eigene
eigene
Lichtquelle
Lichtquelle
(Standlicht)
(Standlicht)
Fahrzeuge
Fahrzeuge
1)
von 2,8 bis
bis 2,8 t
1)
3,5 t
Verbandskas-
Verbandskas-
ten, Warn-
ten, Warn-
dreieck,
dreieck,
Warnweste
Warnweste
17
Fahrzeuge
1)
über 3,5 t
eigene Licht-
quelle oder
Warntafel
eigene
Lichtquelle
(Standlicht)
Fahrzeuge
1)
über 3,5 t
Verbandskas-
ten, Warn-
dreieck,
Warnblink-
leuchte,
Warnweste
271

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