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17
Hilfreiche Tipps
17.1.2
270

Parken

Innerhalb geschlossener Ortschaften sind die Fahrzeuge über 2,8 t techn.
zulässiger Gesamtmasse vorne und hinten auf der Fahrbahnseite mit einer
eigenen Lichtquelle kenntlich zu machen. Ersatzweise darf eine reflektie-
rende Park-Warntafel (Größe 423 x 423 mm) verwendet werden. Die Park-
Warntafel darf nur während des Haltens angebracht sein. Die obere Kante
der Park-Warntafel darf sich max. 1200 mm über der Fahrbahn befinden.
Rückstrahler und Kennzeichen dürfen durch die Park-Warntafel nicht ver-
deckt werden.
Parken und Abstellen von
Fahrzeugen im öffentlichen
Verkehrsraum
grundsätzlich
auf Gehwegen mit Parkflä-
chenmarkierungen
Parken für
Kraftfahrzeuge
aller Art
Parken auf
Gehwegen
Zusatzzeichen:
nur Personen-
kraftwagen
Zusatzzeichen:
nur Motorcara-
vans
Zusatzzeichen:
nur Kraftfahr-
zeuge mit mehr
1)
als 3,5 t
Zusatzzeichen:
nur für Last-
kraftwagen mit
Anhänger
Zusatzzeichen:
nur Pkw mit
Anhänger
Zusatzzeichen:
nur für Kraft-
omnibusse
Fahrzeuge
Fahrzeuge
1)
von 2,8 bis
bis 2,8 t
1)
3,5 t
erlaubt, soweit nicht durch Verkehrszeichen ein-
geschränkt
Parken
Parken nicht erlaubt
erlaubt
Parken erlaubt
Parken
Parken nicht erlaubt
erlaubt
Parken nicht erlaubt
Parken erlaubt
Parken nicht erlaubt
Parken nicht erlaubt
Parken nicht erlaubt
Parken nicht erlaubt
A-Modell - 14/15 - Ausgabe 09/14 - 2476521 - BUE-0000-13DE
Fahrzeuge
1)
über 3,5 t
Parken
erlaubt

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