51.4
Digitale Querverbindungen (DPNSS)
1) Zugangsberechtigung zu Querverbindungsleitungen (QV Leitungen) für Neben
stelle zuweisen
Siehe Kap. 51.2 Punkt 1.
Bemerkung:
- Digitale Querverbindungen zwischen dem System und einer Fremdanlage mit ISDN
Anschlußlage (digitale Telefonanlage) werden behandelt wie Amtsleitungen.
2) QV Bündeltyp und Bündelnummer für Zentrale und Individuelle Kurzwahl pro
grammieren
Siehe Kap. 51.2 Punkt 2 bzw. Kap. 34.1 und 34.2.
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