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Berechtigungsumschaltung nach Zeit, bei
Nachtschaltung und Amtsrufumleitung
1) Verkehrsberechtigungen den Nebenstellen zuordnen
! BERECHTIGUNGEN ! 5 VERKEHRSBERECHTIGUNGEN DER NEBENSTELLEN
! VERKEHRSBERECHTIGUNG STANDARD (EBENSO: VARIANTE 1 bis VARIANTE 4) (INFO)
VERKEHRSBERECHTIGUNG STANDARD
NEBENSTELLEN
max. 6stell. Rufnr.
! EINGABE AUSFÜHREN ! AUSSTIEG
Bemerkung:
- Standardverkehrsberechtigung und 4 Varianten sind möglich.
- Beim Einrichten der Varianten 1 bis 4 verfahren Sie ebenso.
- Die Abfragestelle muß immer Vollamtsberechtigung haben.
-
Teilamt bedeutet, daß die Nebenstelle der Überwachung durch die Rufnummern
sperre unterliegt. Wird Teilamt vergeben, so muß die Rufnummernsperre eingerich
tet sein, sonst können für die Nebenstelle keine freigeschalteten Rufnummern gefun
den werden. Siehe Kap. 46.
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BERECHTIGUNG
0 für n. ang.
1 für n. Amt
2 für Halbamt
3 für Teilamt
4 für Vollamt
oder wechseln mit ÄNDERN
AUSDUWA
Taste ÄNDERN:
Ja/Nein