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Verkehrsberechtigungen
1) Verkehrsberechtigungen den Nebenstellen zuordnen
! BERECHTIGUNGEN ! 5 VERKEHRSBERECHTIGUNGEN DER NEBENSTELLEN
! VERKEHRSBERECHTIGUNG STANDARD (EBENSO: VARIANTE 1 bis VARIANTE 4) (INFO)
VERKEHRSBERECHTIGUNG STANDARD
NEBENSTELLEN
max. 6stell. Rufnr.
! EINGABE AUSFÜHREN ! AUSSTIEG
Bemerkung:
- Standardverkehrsberechtigung und 4 Varianten sind möglich.
- Die Abfragestelle muß in allen Varianten Vollamtsberechtigung erhalten.
- Vollamtsberechtige Nebenstellen unterliegen nicht der Rufnummernsperre.
-
Teilamt bedeutet, daß die Nebenstelle der Überwachung durch die Rufnummern
sperre unterliegt. Wird Teilamt vergeben, so muß die Rufnummernsperre eingerich
tet sein, sonst können für die Nebenstelle keine freigeschalteten Rufnummern gefun
den werden. Siehe Kap. 46.
-
AUSDUWA: von der Durchwahl ausgenommen.
- Die Berechtigungen sind rufnummernbezogen.
- Beachten Sie die Berechtigung in allen einstellbaren Berechtigungsvarianten.
BERECHTIGUNG
0 für n. ang.
1 für n. Amt
2 für Halbamt
3 für Teilamt
4 für Vollamt
oder wechseln mit ÄNDERN
AUSDUWA
Taste ÄNDERN:
Ja/Nein
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