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Allgemeine Sicherheitsbestimmungen; 2.1 Angewandte Normen Und Richtlinien - New lift KST-LIK Handbuch

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Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

2.1
Angewandte Normen und Richtlinien
FST_HB.DE02/03
Die KST Steuerung darf nur im technisch einwandfreien Zustand sowie be-
stimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewußt unter Beachtung der
„KST Montage & Inbetriebnahme"-Anleitung, der geltenden Unfallverhü-
tungsvorschriften und der Richtlinien der örtlichen Stromversorger betrie-
ben werden.
Die KST Steuerung entspricht:
-
der Verordnung über Aufzugsanlagen
(Aufzugsverordnung - AufzV).
-
den Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Perso-
nen- und Lastenaufzügen sowie Kleingüteraufzüge (DIN EN 81 Teil 1
und 2).
-
den Technische Regeln für Aufzüge (TRA)
Betrieb von Aufzugsanlagen (TRA 007)
Prüfung von Bauteilen (TRA 101)
Personen-, Last- und Güteraufzüge (TRA 200).
-
den Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen mit Nenn-
spannungen bis 1 kV (DIN VDE 0100).
-
den Berührungsschutzmaßnahmen im Triebswerksraum (VDE 0106).
-
dem Merkblatt über Sicherheitsmaßnahmen bei der Montage, Wartung
und Instandsetzung von Aufzugsanlagen (ZH 1/312).
2 Allgemeine Sicherheitsbestimmungen

2.1 Angewandte Normen und Richtlinien

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