Pos: 84 /Technische Dokumentation/Papierkorb/Überschriften/Überschrift 1: Instandhaltung @ 11\mod_1231318736629_6.docx @ 289541 @ 2 @ 1
6
Instandhaltung
Pos: 85 /Technische Dokumentation/Alle Geräte/Inhalte/Warnung!/Inhalt: Warnung - Hauptschalter aus bei Instandhaltung @ 14\mod_1240239070975_6.docx @ 362944 @ @ 1
Lebens- oder Verletzungsgefahr durch Stromschlag!
Vor allen Instandhaltungsarbeiten muss der Hauptschalter ausgeschaltet und gegen Wieder-
einschalten gesichert werden.
Pos: 86 /Technische Dokumentation/Alle Geräte/Überschriften/Überschriften 1.1/I/Überschrift 1.1: Instandhaltungsplan @ 11\mod_1231318919401_6.docx @ 289613 @ 2 @ 1
6.1
Instandhaltungsplan
Pos: 87 /Technische Dokumentation/Hebetechnik/36
Säulen-Hebebühnen/0001
Säulen-Hebebühnen Alle/Inhalte/Inhalt: Instandhaltungsplan Viersäulen-HBZ @ 25\mod_1323359918014_6.docx @ 1107036 @ @ 1
Intervall
3 Monate
6 Monate
12 Monate
6 Jahre
Pos: 88 /Technische Dokumentation/Papierkorb/Überschriften/Überschrift 1.1: Jährliche Überprüfung @ 6\mod_1174482245718_6.docx @ 76813 @ 3 @ 1
6.2
Jährliche Überprüfung
Pos: 89 /Technische Dokumentation/Alle Geräte/Inhalte/Info!/Inhalt: Info - Jährliche Überprüfung @ 14\mod_1242051457491_6.docx @ 373538 @ @ 1
• Das vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsintervall beträgt 12 (zwölf) Monate.
Dieses Wartungsintervall bezieht sich auf werkstattüblichen Einsatz. Wird das Gerät / die
Anlage häufiger oder unter erschwerten Betriebsbedingungen (z.B. in Außenbereichen)
eingesetzt, ist das Intervall entsprechend zu verkürzen.
• Die Wartungsarbeiten dürfen nur durch speziell hierfür autorisiertes und ausgebildetes
Fachpersonal erfolgen. Zum Fachpersonal gehören autorisierte, geschulte Fachkräfte des
Herstellers, der Vertragshändler und der jeweiligen Service-Partner.
• Bei Nichtbeachtung erlischt die Herstellergarantie.
Pos: 90 /Technische Dokumentation/Hebetechnik/00
HBZ Alle/Inhalte/Info!/Inhalt: Info - DGUV Regel 100-500 / DGUV Grundsatz 308-003 @ 44\mod_1466153973390_6.docx @ 2505188 @ @ 1
In Deutschland ist nach DGUV Regel 100-500 / DGUV Grundsatz 308-003 eine
jährliche Überprüfung durch einen Sachkundigen vorgeschrieben, die mit der
jährlichen Wartung durch einen Kundendienst verbunden werden kann.
Die Überprüfung erstmalig bei der Inbetriebnahme vornehmen und dann in
Abständen von längstens einem Jahr wiederholen. Umfang und Ergebnis sind im
Prüfbuch zu vermerken.
Pos: 91 /-----Format-----/MANUELLER UMBRUCH Seitenumbruch @ 0\mod_1134403577687_0.docx @ 1278 @ @ 1
Wartungspunkte
Hydrauliksystem
Gleitsteinlaufbahnen und
Gleitflächen der Auszüge
Hubseile
Hydrauliköl
Ganze Hebebühne
Druckschläuche
Vorgehensweise
Ölvorrat prüfen, ggf. nachfüllen.
Hydrauliksystem auf Dichtigkeit prüfen.
Aggregat auf ungewöhnliche Geräuschentwicklung
während des Betriebs prüfen. Befestigungsschrau-
ben auf festen Sitz prüfen.
Leicht einfetten.
Auf Verschleiß/Korrosion prüfen, ggf. ersetzen.
Auf Verschmutzung/Alterung prüfen, ggf. ersetzen.
Sämtliche Bauteile auf Betriebssicherheit prüfen.
Druckschläuche austauschen.
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BA363101_001-de